Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die neue DGUV-Branchenregel „Tiefbau“ liefert Unternehmen kompakt und anschaulich Informationen zu Gefährdungen und Prävention.

Die DGUV-Branchenregel "Tiefbau" ist neu erschienen. (Foto: HzweiS Werbeagentur GmbH / DGUV)

Bei der Arbeit im Tiefbau gibt es viele Unfallrisiken: LKWs rangieren rückwärts, Radlader fahren oft mit hohem Tempo hin und her und Bagger drehen sich schnell und schwenken aus. Gleichzeitig bewegen sich auf den Baustellen Beschäftigte zu Fuß. Immer wieder kommt es vor, dass sie von Maschinenführern und LKW-Fahrern nicht wahrgenommen und dann angefahren oder überfahren werden.

„Gerade bei Baggern ist aufgrund der Konstruktion die Sicht des Fahrers nach rechts und nach hinten stark eingeschränkt“, sagt der Diplom-Ingenieur Volker Münch. Halte sich dort eine Person auf, sehe der Fahrer sie oft nicht. Münch ist stellvertretender Leiter des Sachgebiets Tiefbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die nun die neue „Branchenregel 101-604 Tiefbau“ veröffentlicht hat. Sie zeigt wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen. Zugleich enthält sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz auf Baustellen.

„Die Unternehmer und Sicherheitsverantwortlichen bekommen so die relevanten Informationen gebündelt an die Hand, um das Gros der Tätigkeiten auf Gefährdungen zu beurteilen und passende Maßnahmen festzulegen“, sagt Münch.

Bilder und Grafiken erleichtern das Verständnis

Unfälle mit Baggern, Erdbaumaschinen und Baufahrzeugen enden meistens mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Die sichere Benutzung von Baumaschinen und die Qualifizierung der Maschinenführer werden daher in der Branchenregel behandelt, ebenso Absturzsicherungen, Verkehrswege aber auch persönliche Schutzausrüstungen. Weitere Kapitel befassen sich mit einzelnen Arbeitsbereichen im Tiefbau wie dem Straßenbau oder Arbeiten in und an Baugruben und Gräben. Ebenso werden Spezialtiefbauarbeiten, Bauarbeiten unter Tage, Wasserbau oder die Arbeit auf schwimmenden Geräten – etwa bei der Sanierung von Hafenanlagen – wie auch die Kampfmittelräumung in dem Dokument betrachtet. Bilder veranschaulichen die Erläuterungen und stellen korrekten Arbeitsschutz in der Praxis dar. Daneben erleichtern zahlreiche Grafiken das Verständnis. Sie zeigen zum Beispiel, wie sich ohne weiteren Standsicherheitsnachweis eine standsichere Böschung anlegen lässt. „Für Unternehmen ist das eine praktische Hilfestellung, um eine unbürokratische Lösung schnell auf der Baustelle umsetzen zu können.“

Durch die zahlreichen Abbildungen ist die Broschüre auch Lesern ohne fließende Deutschkenntnisse von Nutzen. Sie eignet sich zudem als kompaktes Nachschlagewerk für die Beschäftigten auf der Baustelle, um sich vor Ort die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nochmals zu vergegenwärtigen.

„Viele Unfälle passieren auch, weil sich Gewohnheiten einschleichen und die Mitarbeiter unvorsichtig werden“, sagt Münch. „Oder sie sind so auf ihre Arbeit konzentriert, dass sie nicht mehr angemessen auf ihre Umgebung achten.“ Ein Schritt zur Seite zur falschen Zeit könne dann schlimme Folgen haben.

Mehr Informationen dazu, wie sicheres und gesundes Arbeiten gelingen kann, gibt es auch auf der Homepage der Präventionskampagne kommmitmensch unter www.kommmitmensch.de.

Sozialpartner an der Erstellung beteiligt

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel haben die Fachleute der Unfallversicherung mit Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zusammengearbeitet. „Die Schrift ist somit ein Konsens aller, die im Tiefbau tätig sind“, sagt Münch. Die DGUV-Regel 101-604 für die Branche Tiefbau gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen (siehe 1. Link). Sie kann dort auch als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder aber von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.