Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Bundestag hat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Mit der Reform werden nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert. Angesichts des Beschlusses des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erklärt Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL):

Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)

„Wir begrüßen, dass der Bundestag den Ausbau der Aufstiegsförderung mit der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes endlich auf den Weg gebracht hat. Mit der Reform des Gesetzes wird die finanzielle Unterstützung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessert. Diese stärkere finanzielle Förderung war schon seit langem notwendig, umso mehr freuen wir uns jetzt, dass die Fortbildungs-förderung zukünftig über drei Fortbildungsstufen möglich sein wird. Durch diese Neuregelung können sich Fachkräfte entsprechend der Veränderungen in der Arbeitswelt deutlich besser qualifizieren. Damit wird ein starkes Signal für die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen an die angehenden Meister und Meisterinnen, Techniker und Technikerinnen, Fachwirte und Fachwirtinnen gesendet. Dies gilt insbesondere auch für die GaLaBau-Branche. Denn diese wichtige politische Entscheidung hilft uns, dem zunehmenden Fachkräftemangel in den nächsten 10 Jahren besser begegnen zu können.“

Über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Ziel der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Durch das AFBG sollen sich Fachkräfte weiterqualifizieren können. Potenzielle Existenzgründer sollen einen Anreiz bekommen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurden 2018 rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Die Reform tritt am 1. August 2020 in Kraft.

 

Empfohlene Inhalte für Sie: