Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit Blick auf die Beschlüsse der Bundesregierung zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie haben sich der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V. (BHB), der Industrieverband Garten (IVG) e. V., der Verband Deutscher Garten-Center e. V. (VDG) und der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Corona-Virus (Grafik: scientificanimations.com [CC BY-SA 4.0)])

Um die Versorgung der Bevölkerung weiter zu gewährleisten, die Kunden, Mitarbeiter und die Gesellschaft zu schützen und die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, stimmten BHB, IVG, VDG und ZVG Handlungsempfehlungen ab und stellen sie den Betrieben zur Verfügung. Dazu zählen Verhaltensregeln im Verkaufsraum für Kunden und Mitarbeiter, für Mitarbeiter untereinander sowie für Außenflächen und bei Dienstleistungen.

„Ein besonnenes und umsichtiges Vorgehen steht jetzt an erster Stelle“ betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Nur wenn wir gemeinsam die Selbstverpflichtung konsequent umsetzen, können wir Neuinfektionen verhindern, ergänzte VDG-Geschäftsführer Peter Botz.

Wir wollen das Leben der Bürger weiterhin unterstützen, so BHB-Geschäftsführer Peter Wüst - und gleichzeitig alles unternehmen, um die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten.

IVG-Geschäftsführerin Anna Hackstein (IVG) begrüßte die Selbstverpflichtung der Märkte: „Oberste Priorität hat in dieser Zeit die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter.“

Die Handlungsempfehlungen werden von den Verbänden herausgegeben und fortlaufend aktualisiert. Zusätzlich sind die Anordnungen auf Landes- und Kommunalebene zu beachten.

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