Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Ab heute können sich interessierte Kommunen für die Landesgartenschauen in den Jahren 2028, 2029 und 2030 bewerben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber appellierte dazu in München an die Kommunen, eine Bewerbung zu prüfen:

Bayerische Landesgartenschau 2027 an Bad Windsheim vergeben (© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

"Die nächste Runde für Investitionen in die Lebensqualität vor Ort startet. Landesgartenschauen bringen blühende Lebensräume und Erholungsflächen in die Städte und Kommunen. Insgesamt über 500 Hektar dauerhafte Grün- und Erholungsflächen wurden durch Landes- und Regionalgartenschauen in Bayern bereits geschaffen. Davon profitieren Menschen, Tiere und die Umwelt. Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig solche Rückzugsorte für die Menschen sind. Auch zur Stärkung der Regionalität, der örtlichen Wirtschaft und des Tourismus leisten Landesgartenschauen einen wichtigen Beitrag."

Die Gartenschauen in Bayern werden zukünftig mit bis zu 5 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich sind Förderungen beispielsweise für die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für den Städtebau möglich. Die Bayerische Landesgartenschau GmbH (LGS-GmbH) steht den Kommunen beratend zur Seite und unterstützt diese schon bei den ersten Beratungsgesprächen bis hin zur Abgabe einer offiziellen Bewerbung.

Landesgartenschauen sind Gemeinschaftsprojekte: Bürger, regionale Verbände und Vertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sollen bereits in einem frühen Stadium in die Planungen eingebunden werden. Deshalb führt die LGS-GmbH das Bewerbungsverfahren in zwei Stufen durch. In der ersten Bewerbungsphase erhalten interessierte Kommunen nach Einreichung einer groben Ideenskizze eine umfassende Beratung. Dadurch erhalten die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, Ideen zu Landesgartenschauen kostengünstig einzubringen. In der zweiten Bewerbungsphase ist nach einer entsprechenden Empfehlung durch den Fachbeirat der LGS-GmbH eine offizielle Bewerbung mit konkreter Konzepterstellung erforderlich.

Interessierte Kommunen können sich ab sofort bei der LGS-GmbH melden: bayern@lgs.de. Die Frist für Interessensbekundungen für die Austragungsjahre 2028 bis 2030 endet am 21. Mai 2021. Alle vorgeschalteten Beratungsgespräche müssen bis zum 30. Juli 2021 abgeschlossen sein. Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren ist der 8. April 2022.

Nähere Informationen und Einzelheiten über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens gibt es unter dem 1. Link.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort zum Download zur Verfügung unter: 2. Link

 

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