Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Schweizer Grüne Branche hat einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Dieser bietet mehr Ferientage und eine Erhöhung der Mindestlöhne für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau.

Bild: JardinSuisse

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz GBS haben den Gesamtarbeitsvertrag GAV für die Grüne Branche überarbeitet. Der Vertrag gilt für die Betriebe Garten- und Landschaftsbau, Baumschulen, Zierpflanzenproduzenten und für die Verkaufsgärtnereien.

Die gewichtigste Änderung für die Mitarbeitenden in der Branche ist die Ferienregelung: Neu gelten 25, ab dem fünfzigsten Altersjahr 30 Tage Ferien. Trotz der durch die Corona-Pandemie unsicheren wirtschaftlichen Lage einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohnes einer Fachkraft mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und drei Jahren Erfahrung im Bereich Garten- und Landschaftsbau auf 4.750 Franken pro Monat. In den ersten drei Jahren darf dieser Lohn um maximal 250 Franken unterschritten werden. Die Mindestlöhne der übrigen Kategorien und Bereiche bleiben unverändert. Zusätzlich müssen obligatorisch Löhne unter 4.000 Franken um 0,5 Prozent angehoben werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für vier Jahre. Ihm sind alle Mitgliedfirmen von JardinSuisse unterstellt, die ihren Sitz in der deutschen Schweiz (außer in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen) haben. Er regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1.300 Betrieben mit 12.000 Mitarbeitenden.

 

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