Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für das neue Radverkehrs-Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist in Kraft getreten. Ab sofort können Länder und Kommunen erstmals Bundesmittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 bereit.

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Mit dem Sonderprogramm sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI auch eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.

Wesentliche Inhalte der Verwaltungsvereinbarung

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Programms u.a. gefördert:

  • der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
    eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Kommunen während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Antragsverfahren, Verteilung und Evaluierung

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Kommunen wenden sich an die zuständigen Landesministerien, die teilweise entsprechende Förderportale und Ansprechpartner bei Landes-Mobilitätsagenturen eingerichtet haben oder noch einrichten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.

Aufgabe der Länder ist es, eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Das Sonderprogramm wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grundlage ist die Bereitstellung von Daten der Länder zum Unfallgeschehen, der Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.

 

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