Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Richtlinie „Förderung des Klimafreundlichen Bauens mit Holz“ wurde am 03. März im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 04.03.2021 in Kraft. Unternehmen und Cluster-Organisationen können Anträge auf Zuwendungen ab sofort bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) einreichen.

Für Beratungsleistungen und Unternehmensinitiativen zum klimafreundlichen Holzbau stellt das BMEL Fördermittel aus dem Konjunkturpaket bereit. Foto: FNR/Michael Nast

Förderfähig ist zum einen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, die vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, Verfahren und Dienstleistungen unterstützen oder solche, die zur unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit beim Bauen mit Holz führen. 

Unternehmen sollen damit in die Lage versetzt werden, Hemmnisse und Strukturnachteile beim klimafreundlichen Holzbau zu überwinden, ihren Material- und Energieaufwand zu optimieren sowie Aspekte der Umwelt- und Ökobilanzen in die Geschäftsabläufe zu integrieren. Unterstützt werden beispielsweise Beratungen zur Nutzung von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz (KI) und Robotik beim seriellen und modularen Bauen oder zur Bewertung und Analyse der Rückbau- und Recyclingfähigkeit von Bauprodukten und Bauten.

Ein zweiter Förderschwerpunkt richtet sich auf die Unterstützung so genannter Innovationscluster. Bestehende oder neu zu gründende Zusammenschlüsse unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft sind förderfähig, wenn sie Unternehmen der kleinstrukturierten Branche Wege überbetrieblicher Zusammenarbeit eröffnen und Zugang zu Know-How und Transfer aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung beim klimafreundlichen Holzbau ermöglichen. Dazu gehören u. a. die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Unternehmer etwa auf dem Gebiet der Digitalisierung, die Konzeptentwicklung zur Kooperation zwischen Hochschulen und Clusterunternehmen oder die Schaffung von Web-Plattformen zum Wissenstransfer aus der Holzforschung in die Unternehmen.

Die Förderung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bundesregierung. Zusammen mit der Richtlinie „Investionsprogramm Holz“ ergänzt sie für den Bereich der Holzwirtschaft die bereits angelaufenen Programme der Forstwirtschaft.

Ausführliche Informationen gibt es hier: 1. Link

Die Antragsformulare können direkt über die nachfolgenden Links aufgerufen und ausgefüllt werden: 2. und 3.Link

 

 Links zu diesem Thema:

  • https://fnr.de/fileadmin/Projekte/2021/Foerderaufrufe/FR_Bauen_mit_Holz.pdf
  • Beratungsleistungen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FNR-KB&b=FNR-KB01&t=AZA
  • Innovationscluster: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FNR-KB&b=FNR-KB02&t=AZA

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