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Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Anpassung des Bundeswasserstraßengesetzes beschlossen. Der NABU begrüßt die Novelle, mit der Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durch die Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes ermöglicht werden.

Havel / Kuhlhausen / Renaturierung (Foto: NABU/Sebastian Hennigs)

“Seit Jahren setzen wir uns für mehr Natur an Bundeswasserstraßen ein. Bisher konnten die Wasserstraßenämter aber zu wenig tun, die Novelle macht nun endlich den Weg frei dafür“, erläutert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es sei längst überfällig, dass die für die verkehrliche Unterhaltung zuständigen Behörden auch Maßnahmen im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes durchführen können. „Wer Flussufer befestigt hat ist nun endlich auch berechtigt, sie wieder zu befreien“, fasst Miller die Bedeutung des Gesetzes zusammen. 

Bisher konnten die Wasserstraßenämter nur für die Verbesserung der Schifffahrt Baumaßnahmen umsetzen. Mit der Gesetzesanpassung darf die WSV künftig auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands in Angriff nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die großflächige Umgestaltung von Uferbereichen, die Entwicklung von Flussinseln und –bänken, der ökologischer Umbau von Buhnen und Leitwerken oder die Anbindung größerer Auengewässer und Nebenarme.

Der NABU hatte bereits 2015 mit einem Rechtsgutachten aufgezeigt, wie ein Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit an den Bundeswasserstraßen gezogen werden kann. Es ist deshalb umso erfreulicher, dass dieses wichtige Vorhaben kurz vor Ende der Legislatur noch abgeschlossen werden konnte.  

Die Anpassung ist auch für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues Band (BBD) essentiell. Mit dem Programm soll ein Biotopverbund entlang der großen Flüsse des Bundeswasserstraßennetzes entwickelt werden. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI).Die Arbeitsteilung sieht vor, dass die WSV im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums Maßnahmen an Fluss und Ufer umsetzt. Das BMU hingegen unterstützt über das Auenförderprogramm Projekte Dritter, z.B. von Kommunen oder Umweltverbänden in der Aue. 

 

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