Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit einem neu aufgelegten Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase. Zur fachlichen Unterstützung des Förderprogramms hat die Landwirtschaftliche Rentenbank einen Expertenbeirat eingerichtet, der gestern zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen ist.

Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (Foto: BMEL/Thomas Imo/photothek.net)

Dazu Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft: „Zur Realisierung des weitreichenden Transformationsprozesses in der Agrarwirtschaft brauchen wir die Ideen von engagierten Gründerinnen und Gründern im agrarnahen Bereich. Innovationen zur nachhaltigen CO2-Reduktion und zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen, zur Umsetzung des Green Deals und für mehr Tierwohl, aber auch für eine gesündere Ernährung – beispielsweise bei der Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln. Gerade in der Agrar- und Ernährungswirtschaft treffen wir auf einen enormen Pioniergeist und ein riesiges Innovationspotential. Ich freue mich daher ganz besonders, dass unser Angebot derzeit auf ein großes Interesse bei Start-up trifft und danke den Beiratsmitgliedern herzlich für ihre Bereitschaft, uns mit ihrer Expertise zur Seite zu stehen. Auf die Beiratsmitglieder kommt die Aufgabe zu, die Erfolgschancen zu bewerten, was Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung ist.“  

Als Beiratsmitglieder wurden berufen:

  • Prof. Dr. Stefanie Bröring, Universität Bonn
  • Prof. Dr. Karin Schnitker, Hochschule Osnabrück
  • Prof. Dr. Jörg Dörr, Fraunhofer IESE und TU Kaiserslautern
  • Dr. Lothar Hövelmann, DLG e. V., Frankfurt am Main
  • Dr. Christian Janze, EY, Hannover
  • Borris Förster, Amathaon Capital, München
  • Fabio Ziemßen, Zintinus GmbH, Berlin
  • Nils Dietzsch, Brose Ventures, Berlin
  • Dr. Tilman Schrecker, Kanzlei MTJZ, Frankfurt am Main

Das Programm in Stichworten

Begünstigte: agrarnahe Start-Ups, keine landwirtschaftlichen Betriebe als solche

Förderart: langfristiges, zinsgünstiges Nachrangdarlehen, ergänzt um eine Förderkomponente in Form von „Innovationsgutscheinen“ für Beratungs- Schulungs- und Coaching-Angebote

Fördervolumen: zunächst stehen 8 Millionen Euro jährlich aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung  

Fördergegenstand: Ausgaben für die Weiterentwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte, Betriebsausgaben wie Mieten und Personal, Investitionen in Marketing, Konzepte, Studien oder in Ausbildung  

Laufzeit: zwei bis maximal zehn Jahre  

Höhe: in der Regel auf 400.000 Euro begrenzt, bei besonders innovativen Vorhaben bis 800.000 Euro möglich. Damit ist die Erwartung verbunden, dass zusätzlich privates Kapital gewonnen wird. 

Kontrolle: regelmäßige Berichtspflichten  

Auswahl: Fachleute des Expertenbeirats wählen sorgfältig nach potenziellen Erfolgsaussichten aus, Anträge werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Auftrag des BMEL geprüft  

Enge Begleitung: durch Landwirtschaftliche Rentenbank und Expertenbeirat.           

 

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