Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit ihren leuchtend pinken Köpfen und den wilden Hochblättern ist die blaue Tillandsie ein wohltuender Farbtupfer im winterlichen Grau: Im Tropenhaus des Botanischen Gartens Karlsruhe ist sie ein absoluter Blickfang im dichten Grün und dabei eine pflegeleichte Schönheit

Tillandsie (Foto VBBW/Thomas Huber)

Wer die exotische Pflanzenwelt in den Schaugewächshäusern in den Weihnachtsferien erleben möchte, hat dazu samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 17:45 Uhr die Gelegenheit. An Heiligabend und an Silvester sind die Gewächshäuser geschlossen. Mehr zu den Pflanzen und Blühereignissen im Botanischen Garten Karlsruhe bietet die Internetseite (siehe Link).

Wächst zu Lande und in der Luft

Die „Tillandsia cyanea“, die blaue Tillandsie, gehört, wie die Ananas, zur Familie der Bromeliengewächse. Die Tillandsien machen mit mehr als 550 Arten die größte Gattung der Ananasgewächse aus. Die „Tillandsia cyanea“ wächst gleichermaßen in der Erde und als „Epipyht“: Sie siedelt auf anderen Pflanzen, Stämmen, Ästen und Blättern und sogar auf Steinen oder Dächern und nimmt Wasser und Nährstoffe aus der Luft auf. Im Volksmund bezeichnet man sie auch als „Luftpflanze“. Sie ist in den Regenwäldern Ecuadors und Perus heimisch, wo eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, und siedelt dort vor allem auf Bäumen, auch, um genügend Licht zu bekommen. Botanisch gesehen zählt die blaue Tillandsie daher zu den „Grünen Tillandsien“; „Graue Tillandsien“ wachsen in Wüstenregionen wie der Atacama-Wüste, die sich vom Süden Perus zum Norden Chiles erstreckt.

Farbenfrohe Blätter und Blüten

Im Tropenhaus des Botanischen Gartens ist die blaue Tillandsie am Boden zu finden. „Mit ihren knallfarbenen Blüten ist sie ein echter Hingucker“, beschreibt Thomas Huber, der Leiter des Botanischen Gartens Karlsruhe die ungewöhnliche Pflanze. Wie viele Bromelienarten bildet die blaue Tillandsie aus ihren Blättern einen Trichter aus, aus deren Mitte eine pinkfarbene Blütenscheide erscheint, die etwa 10 bis 18 Zentimeter lang ist. Aus dieser entwickeln sich über Monate einzelne blau-violette Blüten, die von weitem ins Auge fallen.

So alt wie Dinosaurier

Fossile Befunde belegen, dass es Tillandsien bereits in der Kreidezeit gegeben haben muss, vor etwa 65 Millionen Jahren. Damit zählen sie zu den ältesten Pflanzenarten der Welt. Wann genau das exotisch aussehende Gewächs entdeckt wurde, lässt sich nicht bestimmen. Bekannt ist hingegen, woher es seinen Namen hat: Der schwedische Botaniker Carl von Linnè benannte die Tillandsien nach dem finnischen Botaniker Elias Tillandz. Dieser soll Wasser regelrecht gehasst haben. Dass Tillandsien wenig Wasser benötigen, war für Linnè vielleicht ein Anlass für eine humorvolle Anspielung unter Kollegen? Für indigene Völker wie die Inka, Azteken oder Maya hatte die „Tillandsia cyanea“ einen ganz praktischen Nutzen: Die Blätter verwendeten sie als Schutz vor bösen Geistern, als Fasern zum Nähen und als Nahrungsmittel.

Pflegeleichte Zimmerpflanze

In der Pflege ist die Tillandsie eher anspruchslos. „Hell und warm sollte es sein“, erklärt Thomas Huber, „und das wichtigste, eine möglichst hohe Luftfeuchtigkeit sollte ihr Standort haben.“ Wächst die Pflanze in Erdkultur, muss sie vorsichtig gegossen werden. „Tägliches Besprühen mit einem Wasserzerstäuber ist ihr lieber als Gießen“, verrät der Gartenexperte. Weil sie eine ungiftige Pflanze ist, eignet sich die blaue Tillandsie als Zimmerpflanze im privaten Bereich und auch sehr gut für Terrarien. Ansonsten ist der Exot pflegeleicht.

ÖFFNUNGSZEITEN
Außenanlage des Botanischen Gartens
Täglich ab 6:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
(Sommer ca. 22:00 Uhr, Winter ca. 17:00 Uhr)

Schauhäuser des Botanischen Gartens Karlsruhe
Samstags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 bis 17:45 Uhr
Geschlossen: Freitag, 24. und 31. Dezember 2021

EINTRITT
Erwachsene  3,00 €
Ermäßigte  1,50 €
Familien  7,50 €

Ausstellung „Gartendokumentation“ im Torbogengebäude
Während der Winterpause des Lokals von November bis März muss die Dokumentation leider geschlossen bleiben.

AKTUELLE BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch der Schauhäuser gilt die 2G-Plus-Regelung: Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (als QR-Code per App oder in Papierform) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Schnell- oder PCR-Test gezeigt werden. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testnachweis-Pflicht sind Personen mit einer Boosterimpfung, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich.
Es wird um Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gebeten.
In den baden-württembergischen Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022 besteht eine Testpflicht für Schulkinder. Das bedeutet, dass nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre in diesem Zeitraum einen negativen Antigen-Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen müssen. Alternativ kann auch ein negativer PCR-Testnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Für alle bereits immunisierten (geimpft oder genesen) Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten die Regelungen für immunisierte Personen.
Es besteht zudem eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über ein Kontaktformular erfolgen, das auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten heruntergeladen werden kann.

AUSSENANLAGE:
Es wird um Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gebeten. Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden können, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

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