Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) haben sich auf darauf verständigt, wie bestehende Flächenpotenziale besser für den Ausbau der Solarenergie genutzt werden können. So sollen künftig verstärkt auch landwirtschaftliche Flächen sowie landwirt­schaftlich genutzte Moorböden für den Ausbau der Photovoltaik genutzt werden. Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen sollen künftig im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) gefördert werden .Diese Verständigung zwischen den Häusern BMWK, BMUV und BMEL wird einfließen in das Osterpaket des BMWK und damit in gesetzliche Regelungen im EEG.

Bild: snvv/iStock/Thinkstock

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir haben uns vorgenom­men, in weniger als neun Jahren 80 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Heute sind wir bei knapp über 40 % und der Strom­verbrauch wird steigen, d.h. wir müssen den Anteil mehr als verdoppeln. Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann. Wir rechnen damit, dass auf land­wirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleich­zeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Eine entscheidende Aufgabe in dieser Legislaturperiode ist, den Ausbau der erneuerbaren Energien voran­zutreiben und mit dem Natur- und Artenschutz zusammenzubringen. Wir brauchen beides. Der Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung bietet dabei auch neue Chancen für den ländlichen Raum. Den erforder­lichen Ausbau der Freiflächen- und Agri-PV wollen wir naturverträglich gestalten: durch Kopplung an Naturschutzkriterien, die gleichzeitige Wiedervernässung von Mooren und eine Erweiterung der Flächenkulisse in benachteiligten Gebieten. Das ist gut für Umwelt- und für Klimaschutz.“

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Unsere drei Häuser haben sich vorgenommen, einen optimalen Ausgleich zwischen den Anforderun­gen der Landwirtschaft und der Energieproduktion sowie dem Schutz der Natur zu gewährleisten. Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Land­wirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können. Unser Vorschlag beinhaltet Chancen für alle drei Bereiche, also ein Win-Win-Win für Klima, Natur und für unsere Land­wirtschaft.“

Die Details sind in einem Eckpunktepapier festgelegt (siehe Link).

Im Einzelnen:

Sogenannte Agri-PV-Anlagen sollen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15% durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benach­teiligte Gebiete“. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben.

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächen­kategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moor­böden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Kli­maschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeu­gung zu nutzen.

Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verringerung der Tierzahlen insbesondere in den Intensivtierhaltungsregionen und der Umbau der Tier­haltung weitere wesentliche Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz darstellen und der Unterstützung bedürfen.

 

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