Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Passend zum Valentinstag am 14. Februar erblühen die rund 20 Kamelien in den Schaugewächshäusern im Botanischen Garten Karlsruhe üppig in Rot, Rosa und Weiß – und verzaubern Gäste mit romantischem Flair. Mehr zu den aktuellen Blühereignissen im Botanischen Garten Karlsruhe bietet die Internetseite www.botanischer-garten-karlsruhe.de.

Fotos: VBBW - Thomas Huber

Eine üppige Blüte, die Romantik versprüht

Die Kamelienblüten in den Schauhäusern des Botanischen Gartens Karlsruhe sind ein Blickfang: Die immergrünen Sträucher, die ursprünglich in Ostasien beheimatet sind, erblühen am Ende des Winters strahlend weiß oder tiefrot und in den feinsten Farbnuancen dazwischen. Zum Valentinstag verwandeln die 20 Ziersträucher die Gewächshäuser in einen romantischen Ort: Die üppigen Blüten verbindet man mit Eigenschaften wie Zuneigung, Hingabe und Bewunderung. Kavaliere brachten im 19. Jahrhundert ihrer Angebeteten die damals beliebte Blume mit. Davon zeugt die Literatur, wie „Die Kameliendame“ von Alexandre Dumas dem Jüngeren – und Verdis Oper „La Traviata“, die auf dem Roman des Franzosen basiert. Zu dieser Zeit wurde die Pflanze auch im Botanischen Garten der badischen Großherzöge gezogen. Damals gab es sogar ein eigenes „Camellienhaus“, das im Plan des Gartenführers von 1888 eingezeichnet ist.

Historische Gewächshäuser

Die eindrucksvollen Glashäuser des Botanischen Gartens, vor deren Halbrund sich die große Wiese mit den Blausternen ausbreitet, stammen aus dem 19. Jahrhundert und wurden ursprünglich vom Architekten Heinrich Hübsch entworfen. Die historischen Gewächshäuser aus Metall und Glas wurden über längere Zeit aufwendig saniert und 2018 wiedereröffnet. Seither orientieren sich Gestaltung und Pflanzenauswahl exakt an den historischen Vorlagen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

ÖFFNUNGSZEITEN

Außenanlage des Botanischen Gartens
Täglich ab 6.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
(Sommer ca. 22.00 Uhr, Winter ca. 17.00 Uhr)

Schauhäuser des Botanischen Gartens Karlsruhe

Samstags, sonntags und an Feiertagen von 10.00 bis 17.45 Uhr

EINTRITT

Erwachsene 3,00 €

Ermäßigt 1,50 €

Familien 7,50 €

AKTUELLE BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch der Schauhäuser gilt die 2G-Regelung: Es muss eine Impfdokumentation (als QR-Code per App oder in Papierform) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich. Es wird um Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gebeten. Für alle bereits immunisierten (geimpft oder genesen) Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten die Regelungen für immunisierte Personen.

AUSSENANLAGE:

Es wird um Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gebeten. Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden können, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

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