Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die AöW hat heute das Positionspapier „Hochwasser und Starkregen – Land und Stadt auf die Klimafolgen vorbereiten“ veröffentlicht. In dem Positionspapier wird aufgezeigt, welche Stellschrauben angepasst werden müssen, um die Klimawandelanpassung bundesweit voran zu bringen.

Wassersensible Stadtentwicklung auf dem ehemaligen Stahlwerksareal in Dortmund. Das im Zuge der Industrialisierung verfüllte

Emschertal wurde weitgehend freigelegt, der Phoenix See entstand. Als Regenwasserrückhaltebecken schützt der neue See vor Hochwasser, fördert die Artenvielfalt und bietet Naherholung und Freizeitmöglichkeiten. (Foto: Ute Jäger/EGLV)

Der Klimawandel mit all seinen Facetten fordert eine vielseitige Anpassung von Land und Stadt um uns vor den Klimafolgen zu schützen. Es sind nicht nur die klimatischen Bedingungen und deren Ausmaße neu, sondern auch die Lösungskonzepte um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Die Vorsorge vor Hochwasser und Starkregen erfordert eine verzahnte und rechtssichere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren aus der Wasserwirtschaft und zahlreichen Akteuren, wie der Stadt- und Regionalplanung, Straßenbau, Land- und Forstwirtschaft, Katastrophenschutz, Grundstückseigentümern und der Verwaltung. Hierfür muss der Rechtsrahmen angepasst und praxisnah gestaltet werden, um den Ausbau zu wassersensiblen Regionen zu unterstützen und zu beschleunigen.

Anhand zahlreicher Beispiele der AöW-Mitglieder wird im Positionspapier aufgezeigt, welche Veränderungsprozesse die öffentliche Wasserwirtschaft bereits angestoßen hat und umsetzen konnte.

Anlässlich der Veröffentlichung des AöW-Positionspapiers erklärt Prof. Dr. Lothar Scheuer, Präsident der AöW: „Die öffentliche Wasserwirtschaft ist ein verlässlicher Partner in den Kommunen, der die Anpassung an die Klimafolgen mit seiner Fachkompetenz voranbringt und eine resiliente Wasserwirtschaft auch für die nächsten Generationen als Ziel hat.

Flüsse, Starkregen und Hochwasser machen an kommunalen Grenzen nicht halt. Es braucht integrierte, fachübergreifende Zusammenarbeit, um den vielschichtigen Auswirkungen des Klimawandels durch Synergieeffekte umfassend zu begegnen. Daher braucht es interkommunale Strategien und gemeinsame Lösungen. Interkommunale Zusammenarbeit muss daher zwingend nicht mehr durch §2b Umsatzsteuergesetz erschwert werden, sondern durch geeignete Rechtsrahmen unterstützt werden.

Die öffentliche Wasserwirtschaft kann vieles leisten. Es braucht eine politische und gesellschaftliche Entscheidung, in welchem Maße wir als Gesellschaft Anpassung an den Klimawandel leisten wollen. Durch die Vereinigung von Kräften können sich Kommunen effizient und flussgebietsbezogen vor Hochwasser und Starkregen schützen.“

 

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