Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit Sommerbeginn steigen auch die Sonnenstunden – und damit nimmt die ultraviolette Strahlung zu, die Haut und Augen schädigen kann. So ist der weiße Hautkrebs eine der häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Grund genug, weiterhin für das Thema zu sensibilisieren. Deshalb führt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) auch in diesem Jahr bundesweit UV-Aktionstage für Auszubildende durch und zeigt, wie sie sich vor der schädlichen UV-Strahlung schützen können.

„Der Schutz vor UV-Strahlung ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Präventionsarbeit. Denn am Bau wird überwiegend im Freien gearbeitet. Die Beschäftigten sind also dauerhaft der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Und die kann langfristig zu Hautkrebs führen“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Im Jahr 2021 wurden der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) rund 2.600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs gemeldet. Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk.

Die Sensibilisierung für die Gefahren von UV-Strahlung ist wichtig. Und das möglichst zum Beginn des Berufslebens. Daher führt die BG BAU auch im Jahr 2022 wieder ihre UV-Aktionstage durch, und zwar unter dem Motto „Rette deine Haut“. In acht überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft werden damit deutschlandweit ca. 1.100 Auszubildende erreicht. Ziel ist es, mit diesen ins Gespräch zu kommen und sie über praxistaugliche Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zu informieren. Dabei steht das Ausprobieren im Vordergrund: Ob UV-Schutzbrille, Helm mit Nackenschutz, luftdurchlässige Kleidung aus unterschiedlichen Materialien oder UV-Schutzmittel - vor Ort können die Jugendlichen alles einmal anfassen und testen. Durch die Bestimmung des eigenen Hauttyps bekommen die Jugendlichen zudem ein Gefühl dafür, wie empfindlich ihre Haut ist. Ebenso kann die Haut per UV-Kamera betrachtet werden: Damit lässt sich die Wirkung von Sonnenschutzmitteln im Vorher-Nachher-Vergleich sichtbar machen.

UV-Schutz nach dem STOP-Prinzip

Die Strahlkraft der Sonne ist hierzulande in den Monaten April bis September so hoch, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Ein Indikator für Maßnahmen ist der UV-Index. Bereits ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich.

Das Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie fasst die Risiken am Arbeitsplatz zusammen und legt erforderliche Schutzmaßnahmen fest. Die Rangfolge der Maßnahmen folgt dem Präventionsprinzip: Substitution vor technischen, vor organisatorischen, vor persönlichen Schutzmaßnahmen – auch STOP-Prinzip genannt.

„Der wirksamste Schutz gegen UV-Strahlung ist die Vermeidung von Arbeiten in der Sonne, wo immer dies möglich ist“, erläutert Arenz. „Da dies im Baustellenalltag nur selten der Fall ist, muss hier meist auf technische, organisatorische und persönliche UV-Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden.“

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wo technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz des Kopfes sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung. Die Ohren und der Nacken können am besten mit einem „Nackentuch“ geschützt werden, das am Helm befestigt wird. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, hier vor allem die Nase und die Lippen, der Hals oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um die Augen zu schützen, wird eine UV-Schutzbrille empfohlen.

Bei allem bleibt eines aber auch klar: Sonnschutz muss natürlich ebenso in der Freizeit erfolgen – denn Sonnenschutz hört nicht mit dem Feierabend auf.

 

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