Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In Deutschland werden täglich 54 Hektar Boden zerstört, für Straßen, Gewerbegebiete und Wohnhäuser. Das bedeutet, jede Stunde verschwindet eine Fläche so groß wie drei Fußballfelder. Aufs Jahr gerechnet ergibt das eine Fläche von der Größe der Stadt Nürnberg.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller sieht den anhaltenden Bodenverlust kritisch: “Wir tun immer noch so, als sei Boden eine unendliche Ressource. Tatsächlich besteht längst hoher Wettbewerb um jeden Quadratmeter. Als Antwort auf Biodiversitätsverlust und Klimakrise ist vor allem in wertvolle Naturräume zu investieren. Weiterhin ist jedoch keine echte Trendumkehr beim Flächenverbrauch zu erkennen. Die Bundesregierung ist meilenweit davon entfernt, ihr selbst gesetztes Ziel eines täglichen Flächenverbrauchs von maximal 30 ha bis 2030 zu erreichen. Der vom Gesetzgeber vorgegebene sparsame und schonende Umgang mit der Ressource Boden kann nur allzu leicht umgangen werden. Es werden reihenweise riesige Logistikimmobilien in die Landschaft gesetzt, deren Flachdächer dann noch nicht einmal mit Dachbegrünung oder Solaranlagen versehen werden. Dabei muss auch die Wirtschaft ihren Beitrag leisten, auch für sie ist ein toter Planet letztlich unrentabel.”

Der hohe Flächenverbrauch befördert das Artensterben und die Ressourcenknappheit und erschwert die Bewältigung der Klimakrise. Durch die Versiegelung werden Lebensräume zerschnitten. Sie beeinträchtigt den Grundwasserhaushalt und sorgt für höhere CO2-Emissionen, da neue Siedlungen und Verkehrsflächen mehr Verkehr verursachen. In Städten überhitzen Stadtviertel, weil die Verdunstungskälte unversiegelter Flächen fehlt.

Es braucht ein stärkeres Bewusstsein für die Folgen des ungebrochen hohen Flächenverbrauchs, den wir uns auch angesichts stagnierender Bevölkerungszahlen nicht mehr leisten können. Um das zu schaffen, sind konsequente Maßnahmen nötig. Dazu gehören u.a. konkrete Reduktionsziele, die von Bundes- bis auf kommunaler Ebene heruntergebrochen und umgesetzt werden, eine effektivere Nutzung der Flächen, die wir bereits beanspruchen, einen verbindlichen Grünflächenschutz und eine Modernisierung veralteter Vorschriften des Baurechts.

 

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