Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Zahl schwerer und tödlicher Unfälle auf Baustellen nimmt zu – darunter auch immer wieder Unfälle durch herabfallende Anbaugeräte in Folge fehlender oder fehlerhafter Verriegelung des Schnellwechslers. Mitte Oktober 2021 reagierte die EU-Kommission mit einem Paukenschlag und sprach in einem Zusatz zur Norm EN 474-1:2006+A6:2019 eine Warnung aus: Seitdem ist – ohne Übergangsfrist – das Inverkehrbringen von hydraulischen Schnellwechslern ohne Sicherungseinrichtung untersagt.

Bild oben: Christian Rampp (Fotos: OilQuick Deutschland KG)

Was bedeutet diese Warnung für die Hersteller von Schnellwechslern? Worauf sollten sicherheitsbewusste Anwender beim Kauf eines Schnellwechslers achten? Und wie ist der Status Quo der Sicherheitsstandards rund neun Monate nach dem Erscheinen der Warnung im EU-Amtsblatt? Christian Rampp, Entwicklungsleiter beim führenden Schnellwechsler-Anbieter OilQuick, steht Rede und Antwort.

Herr Rampp, wie kommt es im Baustellenalltag überhaupt zu herabfallenden Anbauwerkzeugen?

Christian Rampp: Hydraulische Schnellwechsler ermöglichen es dem Maschinenführer, innerhalb von Sekunden unterschiedliche Geräte am Greifarm zu wechseln, ohne die Kabine zu verlassen. Dazu werden die Anbaugeräte in den Schnellwechsler eingehakt und durch Bolzen verriegelt. Wird das Anbaugerät nicht korrekt aufgenommen oder rasten die Bolzen nicht fest ein, kann sich das Werkzeug unter Belastung lösen und herunterfallen.

Die meisten Systeme arbeiten deshalb mit optischen und akustischen Signalen, die dafür sorgen, dass der Maschinenführer eine fehlende oder fehlerhafte Verriegelung sofort erkennt. OilQuick hat bereits 2018 die innovative Sichtanzeige MRL entwickelt – aus unserer Sicht aktuell die einzige Verriegelungskontrolle, die den gesetzlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Es gibt nur einen Stift, eine Farbe und einen einzigen korrekten Zustand der Sichtanzeige. Die Sichtanzeige MRL ist robust genug für den Baustellenalltag, funktioniert ohne Elektronik und Sensoren und der Verriegelungszustand ist ohne Fehlinterpretationen ablesbar.

Nach der Warnung der EU-Kommission reichen aber solche optischen Systeme zur Verriegelungskontrolle in Zukunft nicht mehr aus. Warum?

Christian Rampp: Auf Baustellen können schon kleine Unkonzentriertheiten zu folgenschweren Fehlern führen. Statistisch am häufigsten passiert es, dass der Schnellwechsler nach Anbau des Werkzeugs nicht verriegelt wird – und zwar trotz optischer oder akustischer Warnung. Weitere typische Bedienfehler sind, dass der geschlossene Schnellwechsler vor der Aufnahme des Werkzeugs nicht geöffnet wird oder dass es zu Fehlverriegelungen gegen Wellen oder Bohrungen kommt. Es ist deshalb richtig, dass die Möglichkeit einer Fehlanwendung durch den Maschinenführer künftig verbindlich im Schutzkonzept berücksichtigt werden muss.

Wie hat OilQuick auf den Zusatz zur Norm EN 474 im Herbst 2021 reagiert?

Christian Rampp: Gar nicht, denn wir hatten zu diesem Zeitpunkt längst eine technische Lösung im Einsatz, die das Sicherheitskonzept parallel zur Sichtanzeige MRL ergänzt. Die bewegliche OilQuick Fallsicherung verlängert die Schnellwechsler-Klaue, die sich um die Welle an der Adaption des Anbaugeräts schließt. So wird verhindert, dass Anbaugeräte herunterfallen – selbst wenn die Verriegelung des Schnellwechslers trotz Sichtanzeige, Warnsignal und Gegenprobe versehentlich nicht richtig geschlossen wurde.

Wie geht es mit der Norm nach der Warnung im Amtsblatt jetzt weiter?

Christian Rampp: Streng genommen war der Verzicht auf eine Engineering-Lösung auch schon vor der Warnung im EU-Amtsblatt nicht mehr zulässig. Nach europäischer Maschinenrichtlinie gilt nämlich, dass immer die technisch beste, machbare Sicherheitslösung einzusetzen ist – und ein solches System liegt mit der OilQuick Fallsicherung schon seit einigen Jahren vor und wurde auch von anderen sicherheitsorientierten Herstellern in vergleichbarer Form adaptiert. Arbeitsschutzinstitutionen und Marktaufsichtsbehörden mehrerer europäischer Länder hatten deshalb mehrfach darauf hingewiesen, dass der Stand der Technik weiter fortgeschritten ist als in den Normen beschrieben. Die Branche rechnet mit einem entsprechenden Neuentwurf der Norm EN 474 bis Ende 2022.

Benutzerinformationen wie optische und akustische Warnsignale sind und bleiben natürlich trotzdem wichtig und sinnvoll, müssen aber durch eine konstruktive Lösung ergänzt werden. Andernfalls können Verwarnungen mit einer Verfügung zur Nachbesserung ausgesprochen werden und auch Vertriebsverbote für nicht sicherheitskonforme Schnellwechsler sind möglich.

Was können Anwender bis zur Konsolidierung der Rechtslage durch eine neue europäische Norm tun, um die Gefahren durch Schnellwechsler auf ihren Baustellen zu vermeiden?

Christian Rampp: Den besten Arbeitsschutz bieten Schnellwechsler, die den Sicherheitsstandards der Maschinenrichtlinie entsprechen, die also eine technische, von menschlichem Fehlverhalten unabhängige Sicherheitslösung für die Verriegelung bieten, wie beispielsweise die erwähnte Fallsicherung bei OilQuick Schnellwechslern.

Wir gehen außerdem noch einen Schritt über Eigenverantwortung und Innovation hinaus, um unseren Kunden ein gutes Gefühl zu geben: Wir lassen die Sicherheit unserer Produkte freiwillig von der BG BAU zertifizieren.

Lässt sich die OilQuick Fallsicherung auch nachrüsten?

Christian Rampp: Ja, unsere Fallsicherung ist rückwärtskompatibel, das heißt alle OilQuick Schnellwechsler – egal welcher Generation und welches Baujahr – können auch nachträglich mit der Fallsicherung ausgerüstet werden. Die BG BAU fördert diese Nachrüstung mit bis zu 1800 Euro.

Apropos BG BAU: Reicht es beim Neukauf beispielsweise aus, einen Schnellwechsler aus der aktuellen Förderliste der BG BAU zu wählen?

Christian Rampp: Die meisten der in der Liste aufgeführten Schnellwechselsysteme erfüllen die Maschinenrichtlinie – aber leider noch nicht alle. Die Kriterien für eine Förderung durch die BG BAU sind zwar hoch, entsprechen aber nicht in vollem Umfang den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie. Wir sind gemeinsam mit einigen anderen Herstellern im Dialog mit der BG BAU, da diese Diskrepanz zur Verunsicherung von Käufern führt, die in bestmögliche Unfallprävention investieren möchten.

Werfen wir einen Blick in die Zukunft: Wie lässt sich die Sicherheit von Schnellwechslern noch weiter optimieren?

Christian Rampp: Einen großen Beitrag zu mehr Sicherheit können unter anderem auch homogene Systemlandschaften leisten, also der Verzicht auf wahllose Kombinationen unterschiedlicher Hersteller. Unsere Brancheninitiative Clean System ist mittlerweile zu einer Community von über 200 Partnern angewachsen.

Mit der Erfüllung der EU-Norm ist das Thema Sicherheit bei uns nicht abgehakt – ganz im Gegenteil. Unsere Entwicklungsabteilung arbeitet bereits an den nächsten Verbesserungen und Innovationen, immer in enger Abstimmung mit unseren Anwendern sowie deutschen und europäischen Sicherheitsgremien. Unser Ansatz, den Status Quo im technischen Arbeitsschutz immer wieder zu hinterfragen und neu zu definieren, wird auch von Branchenexperten honoriert: Unter anderem erhielten wir 2019 den EuroTest-Preis der BG BAU für herausragende Innovationen im Bereich Arbeits- und Produktsicherheit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

OilQuick Deutschland KG

Bürgermeister-Schauer-Str. 1
82297 Steindorf
Deutschland

Tel.: +49 (0)8202/9618-0
Fax: +49 (0)8202/9618-29

Email:
Web: www.oilquick.de

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