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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2022 deutschlandweit rund 290 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 208 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz. Per Post, Fax und über das Online-Antragsverfahren der BLE wurden insgesamt rund 1.113 Hektar für Neuanpflanzungen beantragt – rund 38 Prozent mehr als 2021.

Quelle: MaxBaumann - iStock / Getty Images Plus via Getty Images

Rund 181 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE 2022 allein in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2021 im größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.159 Hektar Keltertrauben, gefolgt von der Pfalz mit 23.759 Hektar. Hier bewilligte die BLE rund 21 Hektar neue Rebflächen.

Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) hat die BLE insgesamt 3.018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon konnten 2.899 Anträge genehmigt werden. 104 Genehmigungen über insgesamt rund 20 Hektar wurden innerhalb der Monatsfrist zurückgegeben, da die genehmigte Fläche unter 50 Prozent der beantragten lag.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2022 wie folgt:

genehmigte Fläche (in Hektar)

Rheinland-Pfalz 208,42
Baden-Württemberg 17,58
Bayern 15,59
Mecklenburg-Vorpommern 12,63
Sachsen-Anhalt 8,03
Niedersachsen 6,87
Brandenburg 5,67
Schleswig-Holstein 4,38
Thüringen 3,61
Nordrhein-Westfalen 3,26
Saarland 2,33
Sachsen 0,64
Hessen 0,61
Gesamt 289,62

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2022 folgende neue Rebflächen:

genehmigte Fläche (in Hektar)

Anbaugebiet Rheinhessen (g.U.) 181,03
Anbaugebiet Pfalz (g.U.) 20,5
Anbaugebiet Württemberg (g.U.) 10,36
Anbaugebiet Franken (g.U.) 8,49
Anbaugebiet Saale-Unstrut (g.U.) 6,87
Anbaugebiet Baden (g.U.) 6,11
Anbaugebiet Nahe (g.U.) 3,43
Anbaugebiet Mosel (g.U.) 2,79
Anbaugebiet Sachsen (g.U.) 1,58
Anbaugebiet Mittelrhein (g.U.) 0,59
Anbaugebiet Rheingau (g.U.) 0,19
Anbaugebiet Ahr (g.U.) 0,13
Gesamt 242,07

Weitere rund 48 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

Hintergrundinformationen
Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben.

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