Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten bundesweit einheitliche Unternehmensnummern, diese lösen die bisherigen Mitgliedsnummern ab. Die Unternehmensnummer (UNR.S) erleichtert zukünftig die Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherung.

Bildquelle: DGUV | bearbeitet durch Franziska Mayer – Haas Publishing

Am 21. Oktober startet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit dem Versand: Bis zum Jahresende erhalten alle Unternehmerinnen und Unternehmer die neue Nummer automatisch per Post. 

Deutschlandweit und in allen Branchen erhalten bis zum 1. Januar 2023 alle Unternehmen, die der gesetzlichen Unfallversicherung angehören, eine eindeutige Identifikationsnummer. Ab diesem Zeitpunkt lösen die neuen Nummern die bisherigen elfstelligen Mitgliedsnummern ab. Die Umstellung hat das Ziel, den Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung zu beschleunigen und zu vereinfachen. 

Ab dem 21. Oktober teilt die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen ihre neue Unternehmensnummer mit. Die Unternehmen benötigen die Nummer, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer dient die UNR.S dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Firmen zu identifizieren – zum Beispiel bei Beitragsangelegenheiten oder um Entgeltnachweise zuzuordnen. 

Digitale Verwaltung erhält Einzug 

Hintergrund für die Einführung der neuen Nummer ist, dass ab dem Jahr 2023 knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen sollen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz vor. Es ist die Grundlage dafür, dass die Interaktion von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft. 

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer – d.h. für eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft – vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 usw.). 

Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern.

 

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