Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Wie erwartet hat die EU-Kommission den Herbizidwirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 - also um genau ein Jahr - verlängert. Die Entscheidung traf die Brüsseler Behörde allein, da unter den Mitgliedstaaten sowohl im Oktober im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dem entsprechenden Berufungsausschuss das notwendige Quorum für eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung nicht zustande gekommen war.

Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird.

Damit bleibt die Wirkstoffgenehmigung weiterhin bestehen. Auch die Produktzulassungen in Deutschland bleiben unberührt. Damit ist der Einsatz von Glyphosat-haltigen Produkten wie Roundup® PowerFlex und Roundup® REKORD im Jahr 2023 mit den bestehenden Auflagen weiterhin möglich. Wie bereits im Jahr 2022 sind dabei die Regelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu berücksichtigen.

 

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