Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Gaststätten, Vereinsheime oder Mehrfamilienhäusererhöhen mit eigenen Spielplätzen die Attraktivität für Familien mit Kindern. Aus Kostengründen entscheiden sich Betreiber oftmals für Spielgeräte, die für öffentliche Bereiche nicht geeignet sind – mit unabsehbaren Haftungsfolgen im Schadensfall.

Das Spielgerätesystem Winnetoo Pro von Brügmann Traumgarten bietet viele Variationsmöglichkeiten. Neben kombinierbaren Einzelelementen stehen auch komplette Anlagen zur Verfügung, die vom TÜV Süd zertifiziert sind.

Spielplätze im öffentlichen Bereich sind Treffpunkt für Familien. Damit Betreiber bei einem Unfall auf der sicheren Seite sind, sollten sie zwingend normkonforme und TÜV zertifizierte Spielgeräte verwenden. (Fotos: tdx/Brügmann TraumGarten)

Kinder spielen gerne im Freien. Spielplätze mit Schaukeln, Rutschen und anderen Spielmöglichkeiten sind sehr beliebt. Gaststätten, Vereinsheime, Zoos und viele andere Freizeiteinrichtungen mit eigenen Spielplätzen ziehen Familien mit Kindern nahezu magisch an. Da es sich an diesen Orten um öffentliche Bereiche handelt, gelten für die Betreiber allerdings striktere gesetzliche Anforderungen als in einem privaten Garten. Auch frei zugängliche Spielanlagen vor Mehrfamilienhäusern und Hotels zählen als öffentliche Spielanlagen.

Wiederholt stoßen Sachkundige auf falsche und unsichere Anlagen. Viele Betreiber scheuen die deutlich höheren Anschaffungskosten für normenkonforme Spielgeräte und gehen damit das Risiko ein, im Schadenfall mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert zu sein. Brügmann Traum Garten hat aus diesem Grund mit Winnetoo Pro ein variables Spielsystem entwickelt, das den strengen gesetzlichen Anforderungen im öffentlichen Bereich entspricht und zugleich ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis besitzt.

Der Grund für die besonders hohen Sicherheitsanforderungen ist, dass frei zugängliche Kinderspielgeräteeiner größeren Belastung als im privaten Bereich standhalten müssen. Entscheidend sind die Normen DIN EN1176 und DIN EN 1177, die die Anforderungen an Spielgeräte im öffentlichen Bereich regeln. Die DIN EN 1176befasst sich mit den Spielgeräten, inklusive der Fundamente und Fallhöhen. Die DIN EN 1177 regelt den Fallschutz bzw. die notwendigen Fallschutzmaßnahmen. Entspricht eine öffentliche Spielanlage nicht diesen Normen, so besteht die Gefahr, dass der Betreiber für Unfälle haften muss. Oftmals wird das Risiko unterschätzt und es werden Spielgeräteaufgebaut, die nur für den privaten Bereich geeignet sind. Die Haftungsfolgen im Schadenfall sind dann kaum absehbar.

Das Spielgerätesystem Winnetoo Pro wurde in enger Zusammenarbeit mit dem TÜV Süd entwickelt. Im Sortiment von Brügmann Traumgarten gibt es daher bereits komplette vorkonfigurierte Spielanlagen, die vom TÜV Süd zertifiziert sind. Um sich an die unterschiedlichen Bedingungen in öffentlichen Bereichen anzupassen, hat das Unternehmen außerdem Spielanlagen in unterschiedlichen Größen von klein bis groß im Angebot. Darüber hinaus empfiehlt es sich für jeden Interessenten, sich vorab beraten zu lassen, um die passende Anlage für die jeweilige Örtlichkeit zu finden.

Besondere Stabilität schafft bei allen Winnetoo Pro Anlagenausgesuchtes, kesseldruckimprägniertes Fichtenholz in Verbindung mit verleimten Siebdruckplatten. Das Holz ist zusätzlich gemäß der DIN 68800 „Maßnahmen zum Holzschutz“ chromfrei druckimprägniert und damit gesundheitlich unbedenklich. Winnetoo Pro kann im Alter von 3 bis 14 Jahren bespielt werden, wodurch die DIN-Vorschriften eingehalten werden. Nach dieser ist der Betreiber im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht der öffentlichen Spielanlage verantwortlich.

Neben einem nach den gesetzlichen Normen zertifizierten System bietet Winnetoo Pro ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis. Die Komplett-Sets beinhalten keine versteckten Kosten, denn Bodenanker und Befestigungen sind inklusive. Für alle Winnetoo Pro Anlagen gibt es eine Garantie auf Verarbeitungs- und Materialmängel. So werden2 Jahre Garantie für alle Holzelemente, und 5 Jahre Garantie für sonstige Materialien wie Edelstahl- oder Kunststoffbauteile ausgesprochen.

 

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