Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. Mit der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle erhalten landwirtschaftliche Betriebe künftig mehr Planungssicherheit, zudem wird der Umweltschutz verbessert.
Die Gesetzesänderung war vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet.
Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Landwirtinnen und Landwirte müssen verlässlich planen und gut wirtschaften können. Der jahrelange und teure Nitrat-Streit mit Brüssel hat das Gegenteil bewirkt und viel politisches Vertrauen im Berufsstand verspielt – das gilt es wiederzugewinnen. Für mich gehört dazu, dass wir keine falschen Versprechungen machen, sondern Probleme ehrlich benennen und gemeinsam lösen. Wir legen jetzt das Fundament für verlässliche, möglichst bürokratiearme Düngeregeln und stärken das Verursacherprinzip: Wer übermäßig düngt und so die Umwelt gefährdet, wird künftig stärker in die Pflicht genommen, und wer sich an die Regeln hält, wird entlastet. Besonders angesichts knapper Kassen kann niemand ein Interesse daran haben, exorbitante Strafen an Brüssel zu zahlen – das Geld nutzen wir besser, um unsere Landwirtschaft zu unterstützen. Nun steht die Befassung im Bundesrat an und ich zähle auf die breite Unterstützung der Bundesländer. Unser gemeinsames Interesse sind gute Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die schaffen wir nur, indem wir Realitäten nicht ausblenden.“
Hintergrund:
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in unsere Böden gefährden die biologische Vielfalt, belasten die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen stellen zudem Wasserwerke vor Herausforderungen und sorgen durch aufwändige Verfahren für höhere Trinkwasserpreise.
Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2013 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.
Das BMEL hat gemeinsam mit dem BMUV und den Ländern dafür gesorgt, dass das seit 2013 anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2023 eingestellt wurde. Es drohten rückwirkende Strafzahlungen von mehr als einer Million Euro pro Tag. Für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission eine deutliche Überarbeitung des Düngerecht erwartet.
Deutschland hatte der EU-Kommission u.a. ein Wirkungsmonitoring zur aktuell geltenden Düngeverordnung zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet. Nach den Plänen des BMEL ist es das Ziel auf der Grundlage der Monitoringergebnisse nicht nur die Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung sicherzustellen, sondern auch weitergehende Maßnahmendifferenzierungen bezüglich der Anforderungen an die Betriebe, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gewässerschonend wirtschaften, zu ermöglichen.
Der Einsatz von Dünger sollte angemessen und fair bewertet werden. Das BMEL will deshalb ein System schaffen, das noch mehr dem Verursacherprinzip Rechnung trägt. Wer Wasser gefährdet, soll stärker in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Düngung und Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier: siehe Link