Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Europäische Kommission eindringlich aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.

Cem Özdemir Bild: BMEL/Janine Schmitz/Photothek

Die Kommission hatte Krisenhilfen aus der Agrarreserve in Höhe von 62 Millionen Euro für Österreich, Tschechien und Polen nach Frost- und Hagelschäden für Obst-, und Gemüse- und Weinbaubetriebe in Aussicht gestellt – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

Das BMEL hat dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert. Besonders in Ost- und Süddeutschland hat der Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer summieren sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro.
 
Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Polen, Österreich, Tschechien und Deutschland waren von demselben Extremwetter betroffen. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Brüsseler Vorgehen ergibt einfach keinen Sinn und zerstört Vertrauen. Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet.“
 
Deutschland hatte bereits bei den vergangenen beiden Agrarräten im Mai und Juni auf die teilweise massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen. Flächendeckende Frostschäden im Wein- und Obstanbau gab es in Sachsen. Regional differenzierte und punktuell starke Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Je nach Betroffenheit werden Ertragsausfälle im Obstanbau erwartet zwischen 20 bis 100 Prozent erwartet – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent, detaillierte Schadensermittlungen sind hier erst nach der Weinlese möglich.
 
Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve zur Verfügung stellen, wird das BMEL kurzfristig eine entsprechende Verordnung erlassen und mit den Bundesländern das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel abstimmen.