Jedes Unternehmen, in dem Leitern oder Fahrgerüste eingesetzt werden, muss seine Steigsysteme durch befähigte Personen regelmäßig prüfen lassen. Fahrgerüste dürfen darüber hinaus nur unter Aufsicht eines solchen Sachkundigen auf- oder umgebaut werden. Neben der regelmäßigen Prüfung der... mehr...
Nachricht vom: 30.12.2014
Arbeitsbühnen, Baustellen und Bauhöfe, Berufs- und Schutzkleidung