Hintergrund und Ziele des Baugerichtstages
Der diesjährige Deutsche Baugerichtstag, der am 7. und 8. Mai in Hamm/Westfalen stattfindet, widmet sich der Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergabe, Planung und Bau. Die Veranstaltung steht im Zeichen der Koalitionsvereinbarung der aktuellen Bundesregierung, die eine Überprüfung des Bauvertragsrechts, des Vertrags- und Honorarrechts für Architekten und Ingenieure sowie des Vergaberechts vorsieht.
Ein zentrales Thema des Baugerichtstages ist die Frage, ob das Bauvertragsrecht eine eigenständige gesetzliche Regelung erhalten soll. Bislang existieren hierfür keine spezifischen Gesetze, sondern vorrangig etablierte Vertragsmuster wie die VOB/B. Diese Diskussion erstreckt sich auch auf das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht sowie das Bauträgerrecht.
Im Fokus der Debatten stehen bereits kontrovers diskutierte Regelungen. Dazu gehören die Vergütung von geänderten und zusätzlichen Bauleistungen, die Mängelrechte des Bauherrn sowie die Absicherung von Bauunternehmen und Bauherren. Darüber hinaus werden praxisrelevante Fragen aus dem Vergabe-, Sachverständigen- und Öffentlichen Baurecht behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt des 3. Deutschen Baugerichtstages ist die Adjudikation. Diese Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung ist im angelsächsischen Raum weit verbreitet und wird erneut thematisiert.
Insgesamt sieben Arbeitskreise werden Empfehlungen zu aktuellen Themen erarbeiten und diese dem Gesetzgeber zur Weiterleitung übermitteln. Der Deutsche Baugerichtstag agiert interessenunabhängig. Zu seinen Mitgliedern zählen Persönlichkeiten aus der Richterschaft, Anwaltschaft, Hochschulen und Politik sowie Vertreter der Bauwirtschaft, Bauherrenverbände und der öffentlichen Hand.