Fachlicher Austausch zur Barrierefreiheit in historischen Gärten
Die Arbeitsgemeinschaft gärtnerische Sachverständige (ags) veranstaltete ein Fachseminar in Münster, das sich dem Thema „Barrierefrei im Gartendenkmal“ widmete. Ziel der Veranstaltung war es, fachspezifische Kenntnisse zu vermitteln, den Dialog zwischen verschiedenen Fachdisziplinen zu fördern und für das komplexe Thema zu sensibilisieren.
Den Auftakt bildete ein Vortrag von Dipl.-Ing. Jutta Curtius, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit dem Zusatzgebiet Gartendenkmalpflege. Sie stellte die rechtlichen Grundlagen des Denkmalschutzes im Kontext der Barrierefreiheit im Gartendenkmal vor. Dabei beleuchtete sie die Unterschiede zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie die Stärken und Schwächen der 16 Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Das übergeordnete Schutzziel ist der Erhalt der historischen Bausubstanz, um die Baukultur der Vergangenheit zu bewahren. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass der Erhalt von Quellen- und Zeitzeugnissen einen eigenständigen Wert darstellt.
Die Analyse der Denkmalschutzgesetze zeigte, dass die Barrierefreiheit nicht in allen Bundesländern verankert ist und die Gesetzgeber unterschiedliche Formulierungen verwenden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass jeder Eingriff in ein Denkmal auf seine Denkmalverträglichkeit hin überprüft werden muss. Dabei ist zu klären, ob der Eingriff zwingend notwendig ist und welche Alternativen bestehen. Jedes denkmalrechtliche Verfahren erfordert eine einzelfallbezogene Prüfung, und der Abwägungsprozess muss verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit
Dipl.-Ing. Nadine Metlitzky, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Barrierefreiheit, erläuterte die gesetzlichen Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Barrierefreiheit. Sie wies auf erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG) als gesellschaftliche Verpflichtung und den Bauordnungen hin, deren Hauptziele die Gefahrenabwehr und die Vermeidung von Schäden sind. Auch zwischen den Bauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung bestehen große Unterschiede.
Die Normen DIN 18040-1 und 18040-2 sind als technische Baubestimmungen in die Bauregelliste eingeführt. Nordrhein-Westfalen begründet seine Ausnahme damit, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW die allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der DIN 18040, zu beachten sind. Zahlreiche bebilderte Praxisbeispiele verdeutlichten Begriffe und Lösungsansätze.
Praxisbeispiele und Lösungsansätze
Eine wichtige Orientierung für die Anwendung der Barrierefreiheit im Denkmal bietet eine Richtlinie aus Thüringen, die an das Erlaubnisverfahren des Thüringischen Denkmalschutzgesetzes (§ 14) gebunden ist. Diese Richtlinie dient als Beispiel, wie ein solcher Abwägungsprozess auch in anderen Bundesländern gestaltet werden könnte.
Klaus Lingenauber, Referent der Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes Berlin, ergänzte diese Ausführungen mit Beispielen aus Berlin. Er betonte die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung und Prüfung mehrerer Varianten, bevor eine Genehmigung für einen Eingriff erteilt wird. Allen vorgestellten Beispielen gingen grundlegende Arbeiten zur geschichtlichen Aufarbeitung, eine Analyse der gartendenkmalfachlichen Instrumente und eine Bewertung im Rahmen von Parkpflegewerken voraus.
Frau Dr. Inken Formann präsentierte anhand zahlreicher Fotos Beispiele zur praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit in der Schlösser- und Gärten-Verwaltung des Landes Hessen. Dabei werden vermehrt Projekte wie Hörstationen und Apps eingesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung vorhandener Informationsflyer in sprachliche Informationen nicht möglich ist. Daher werden spezielle Konzepte mit pädagogisch ausgebildeten Fachleuten entwickelt und umgesetzt.
Technische Hilfsmittel und gemeinsame Exkursion
Herr Pressler von der Firma Guldmann bzw. Steppless stellte verschiedene Mobilitätshilfen vor, darunter Hebeplattformen und die Möglichkeit, mehrstufige Treppenanlagen zu Hebeplattformen umzufunktionieren, wobei historische Materialien weiterhin verwendet werden können.
Die anschließende Diskussion verdeutlichte, dass das Thema sowohl bei Vertretern der Barrierefreiheit als auch der Denkmalpflege mit Emotionen behaftet ist. Es wurde betont, dass eine Versachlichung der fachlichen Bewertung angestrebt werden sollte. Eine gemeinsame Exkursion mit Rollstühlen über historische Pflasterflächen, Rollkies und Rampen führte am zweiten Seminartag zu einer Sensibilisierung und einem wachsenden gegenseitigen Verständnis bei allen Beteiligten.
Am Ende des Seminars waren sich die Teilnehmer einig, dass der Dialog weiterhin wichtig ist und die direkte Konfrontation mit praktischen Problemen zu neuen Sichtweisen führt. Mit dem Wissen um die Belange der jeweils anderen Seite können bessere Projektergebnisse erzielt werden, auch wenn deutlich wurde, dass nicht jeder Trittpfad in einem Gartendenkmal rollstuhlgerecht ausgebaut werden kann. Die ags erreichte somit ihr Ziel, den Kenntnisstand zu erhöhen und Vertreter unterschiedlicher Bereiche zusammenzubringen, um die Themen Gartendenkmalpflege und Barrierefreiheit miteinander zu verbinden.
