Warum Augenschutz im GaLaBau unerlässlich ist
Die Sonne emittiert verschiedene Arten elektromagnetischer Wellen, darunter sichtbares Licht, Wärme und ultraviolette (UV) Strahlung. Auch im Schatten ist man dieser Strahlung ausgesetzt, da Oberflächen wie Schnee, Wasser, Sand, Wolken, Straßen oder Glasfronten UV-Strahlen reflektieren können. UV-Strahlung kann nicht nur Sonnenbrand verursachen, sondern auch zu chronischen Hornhaut- und Netzhautschäden, vorzeitiger Hautalterung im Augenbereich und sogar zu Bindehautkrebs führen.
Der UV-Index dient als Orientierungshilfe für den notwendigen Augenschutz. Ab einem Wert von 3 oder höher ist Augenschutz ratsam, selbst bei Bewölkung, da UV-Strahlung Wolken durchdringen kann. Besonders wichtig ist der Schutz in der Nähe von Wasser, Schnee, Sand und anderen reflektierenden Oberflächen sowie in Höhenlagen.
Schutzmaßnahmen und Kopfbedeckungen
Der effektivste Schutz besteht darin, die direkte Sonneneinstrahlung zu meiden, insbesondere zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die Sonne am intensivsten ist. Eine geeignete Kopfbedeckung kann zusätzlichen Schatten spenden. Hüte mit einer breiten Krempe von mindestens 7 cm schützen auch Ohren und Nacken. Herkömmliche Schutzhelme bieten allein keinen ausreichenden UV-Schutz, können aber oft mit entsprechendem Zubehör ergänzt werden, um den Schutz zu verbessern.
Anforderungen an Sonnenbrillen für den Arbeitseinsatz
Eine gute Sonnenbrille für den Einsatz im Freien sollte 100 Prozent der schädlichen UV-Strahlen absorbieren. Sie muss robust sein, ein verzerrungsfreies Sehen ermöglichen, die richtige Tönung und Farbe aufweisen und gut sitzen. Für den gewerblichen Bereich müssen Sonnenbrillen die Normen DIN EN 172 und DIN EN 166 erfüllen. Graue Gläser sind oft vorteilhaft, da sie Signalfarben, insbesondere im Straßenverkehr, am wenigsten verfälschen. Idealerweise sollte die Brille nur einen kleinen Spalt zum Kopf lassen, um den Streulichteinfall zu minimieren. Die Tönung der Gläser reduziert lediglich die Helligkeit des sichtbaren Lichts und bietet Blendschutz, lässt aber keine Rückschlüsse auf den UV-Schutz zu.
Unterstützung durch die BG BAU
Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten durch Sonne und UV-Strahlung zu ermitteln. Schutzmaßnahmen sind nach dem TOP-Prinzip (technische und organisatorische Maßnahmen vor persönlichen Schutzmaßnahmen) festzulegen. Die BG BAU unterstützt dabei mit verschiedenen Medien und Beratungsangeboten. Zudem gibt es Kostenzuschüsse in Form von Arbeitsschutzprämien für bestimmte UV-Schutzmaßnahmen. Die BG BAU bietet auch UV-Schutzpakete an, die unter anderem eine UV-Schutzbrille enthalten.
