Wettbewerbe und Jubiläen

Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2013 ausgeschrieben

Das BMELV lobt den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2013 aus, um beispielgebende Innovationen zu würdigen. Unternehmen aus verschiedenen Gartenbaubereichen sind zur Bewerbung aufgerufen. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen und Bewertungskriterien

Zur Bewerbung aufgerufen sind Unternehmen aus dem Gemüsebau, Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie vor- und nachgelagerte Bereiche. Dies umfasst Hersteller und Händler von Gartenbauprodukten, Produzenten von Zubehör sowie andere nicht-öffentliche Einrichtungen, die innovative Beiträge für den Gartenbau leisten. Die Innovationen können pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art sein. Auch beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder Kombinationen dieser Merkmale sind zulässig.

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt anhand folgender Kriterien: innovative Qualität, Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, praktische Anwendung, Marktchancen und Modellcharakter für andere Betriebe.

Preisgeld und Vergabe des Innovationspreises

Der Preis ist mit einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro dotiert. Eine Bewertungskommission vergibt das Preisgeld in den Kategorien Pflanzen, Technik sowie Kooperation/Betriebsorganisation. Die Höhe des individuellen Preisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der jeweiligen Bewerbung, wobei jeder Preisträger maximal 7.500 Euro erhalten kann.

Bewerbungsunterlagen und Einsendefristen

Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet im Bereich "Landwirtschaft", Rubrik "Pflanze" unter "Garten- & Weinbau" verfügbar. Jede Bewerbung muss eine ausgefüllte Kurzdarstellung sowie eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten. Ergänzend können technische Beschreibungen, Kulturbeschreibungen, Foto- oder Filmmaterial sowie Werbematerial eingereicht werden.

Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Bewertungskommission beurteilt, deren Entscheidung endgültig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auszeichnung der Preisträger erfolgt durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder dessen Vertreter im Amt. Informationen zu den Preisträgern der Vorjahre und zur Verleihung des Innovationspreises 2012 sind ebenfalls online abrufbar. Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. März 2013.

24.11.2012

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