Details zur Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Der Bundestag hat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Ab Sommer werden nebenberufliche und Vollzeit-Weiterbildungen staatlich stärker finanziell gefördert.
Wir begrüßen, dass der Bundestag den Ausbau der Aufstiegsförderung mit der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes endlich auf den Weg gebracht hat. Mit der Reform des Gesetzes wird die finanzielle Unterstützung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessert. Diese stärkere finanzielle Förderung war schon seit langem notwendig, umso mehr freuen wir uns jetzt, dass die Fortbildungs-förderung zukünftig über drei Fortbildungsstufen möglich sein wird. Durch diese Neuregelung können sich Fachkräfte entsprechend der Veränderungen in der Arbeitswelt deutlich besser qualifizieren. Damit wird ein starkes Signal für die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen an die angehenden Meister und Meisterinnen, Techniker und Technikerinnen, Fachwirte und Fachwirtinnen gesendet. Dies gilt insbesondere auch für die GaLaBau-Branche. Denn diese wichtige politische Entscheidung hilft uns, dem zunehmenden Fachkräftemangel in den nächsten 10 Jahren besser begegnen zu können.
Dies erklärte Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), angesichts des Beschlusses.
Hintergrund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zielt darauf ab, Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Dies umfasst Beiträge zu den Kosten der Maßnahme sowie zum Lebensunterhalt.
Leistungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Das AFBG soll Fachkräften die Weiterqualifizierung ermöglichen und Anreize für potenzielle Existenzgründer schaffen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden. Im Jahr 2018 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Die Reform tritt am 1. August 2020 in Kraft.
