Park- und Aussenanlagen

Sonderführung zu Tulpen und Narzissen im Botanischen Garten Karlsruhe

Erleben Sie eine Sonderführung im Botanischen Garten Karlsruhe zu Tulpen und Narzissen. Tauchen Sie ein in die Historie der „Tulpomanie“ und erhalten Sie praktische Gartentipps. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Frühlingspracht und historische Einblicke

Am Sonntag, den 24. April, findet um 14:30 Uhr im Botanischen Garten Karlsruhe eine Sonderführung zum Thema Frühjahrsblüher statt. Die Staatlichen Schlösser und Gärten laden Interessierte zu einem Rundgang unter dem Titel „Tulpen und Narzissen“ ein, der Einblicke in die Historie der sogenannten „Tulpomanie“ gewährt und praktische Gartentipps vermittelt.

Die Führung beleuchtet die Zeit um 1700, als die „Tulpomanie“ zu einem Börsencrash führte. Heute sind Tulpen, Narzissen und Hyazinthen fester Bestandteil vieler Gärten. Während des etwa zweistündigen Rundgangs erhalten die Teilnehmer vom Schlossgärtner Thomas Huber oder Günter Seibert Informationen zu den Frühjahrsblühern und praktische Hinweise für den eigenen Garten.

Historische Bedeutung der Tulpen in Karlsruhe

Die Tulpenblüte im Botanischen Garten Karlsruhe hat eine lange Tradition, die bis ins 18. Jahrhundert zurückreicht. Bereits damals blühten die Tulpen hier im April. Markgraf Karl Wilhelm, Gründer von Schloss und Stadt Karlsruhe, war ein begeisterter Gärtner und Sammler von Tulpen. Er ließ von allen Sorten, die er besaß, detaillierte Zeichnungen in den Karlsruher Tulpenbüchern anfertigen, die bis heute größtenteils erhalten sind.

Informationen zur Teilnahme

Die Teilnahme an der Führung kostet für Erwachsene 9,00 €, ermäßigt 4,50 € und für Familien 22,50 €. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Eine telefonische Anmeldung über das Service Center unter +49 (0)6221 658 88 15 ist erforderlich. Der Treffpunkt ist an der Kasse beim Eingang zu den Schaugewächshäusern. Für Gruppen können zusätzliche Termine vereinbart werden.

Im Botanischen Garten Karlsruhe gilt in den Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht. Für Personen über 18 Jahren sind FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95-/N95-/KF94-/KF95) vorgeschrieben. Für Personen zwischen sechs und 18 Jahren genügen medizinische Masken.

Die Schaugewächshäuser des Botanischen Gartens sind samstags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 bis 17:45 Uhr geöffnet. Die Außenanlage ist täglich von 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit zugänglich.

18.04.2022

Zurück