Unkrautbekämpfung

Neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung regelt Glyphosat-Einsatz

Das Bundeskabinett hat eine neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt, die den nationalen Umgang mit Glyphosat regelt. Diese Verordnung schreibt bestehende Einschränkungen rechtssicher fest, nachdem die EU-Kommission Glyphosat für weitere zehn Jahre zugelassen hatte.

Nationale Regelungen nach EU-Entscheidung

Das Bundeskabinett hat eine neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt, die den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat regelt. Diese Verordnung schreibt bestehende Einschränkungen rechtssicher fest, nachdem die EU-Kommission Glyphosat im Dezember 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte.

Die Verordnung untersagt den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten. Im Ackerbau bleiben zudem die Vorsaat-, Stoppel- und Nacherntebehandlung sowie der flächige Einsatz im Grünland verboten.

Mir ist wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung legt deshalb genau fest, wo der Wirkstoff Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden darf. Wenn wir unsere Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wollen, sodass wir auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einfahren, dann brauchen wir Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff. Ein moderner Pflanzenschutz nutzt Glyphosat nur als letztes Mittel, so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen. Wir werden mehr Höfe dabei unterstützen, ihre Pflanzen nachhaltig und ohne die Abhängigkeit von bestimmten Mitteln gesund zu halten. Dazu erarbeiten wir mit breiter Beteiligung der Länder, von Verbänden oder Jugendorganisationen das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das auf Kooperation und Anreize setzt, statt auf Verbote. Dabei brauchen wir das Rad übrigens nicht neu erfinden, sondern orientieren uns an erfolgreichen Wegen, die etwa Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen gehen.

Hintergrund der Regelung

Die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat durch die Europäische Kommission erfolgte, obwohl der Vorschlag wiederholt keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden hatte. Die EU-Kommission nutzte daraufhin die Möglichkeit, den Wirkstoff auch ohne die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen.

Ein im Jahr 2021 in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgeschriebenes vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 wäre infolge der EU-Entscheidung europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sorgte für eine übergangsweise Anpassung der Rechtslage. Die aktuelle Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schafft nun dauerhafte Rechtssicherheit.

24.04.2024

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