Hintergrund der Ablehnung der Handwerkerausnahme
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lehnt eine sogenannte „Handwerkerausnahme“ für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) bei der Lkw-Maut für leichte Nutzfahrzeuge ab. Dies wurde trotz intensiver Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) und breiter politischer Unterstützung bekannt.
Wirtschaftliche Argumente und ein Rechtsgutachten, das die Position des GaLaBau stützt, konnten das BMDV nicht dazu bewegen, seinen Ansatz zur Umsetzung der Handwerkerregelung zu ändern.
Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich. Wir konnten gutachterlich nachweisen, dass die jetzt geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform ist. Dem zuständigen Bundesamt droht nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder. Dies alles hätten wir gerne unseren Betrieben erspart.
Die Tätigkeiten im GaLaBau sind mit denen des Handwerks vergleichbar. Material und Arbeitskräfte werden, ähnlich wie im Handwerk, zum Einsatzort transportiert. Dieser Werkverkehr unterscheidet sich nicht von dem des Handwerks. Eine Mautbelastung für den GaLaBau würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen und verstieße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Rechtsgutachten stützt GaLaBau-Position
Ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Knauff, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV, kommt zu dem Ergebnis, dass die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) den GaLaBau in die Handwerkerregelung einschließt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verfolgt jedoch mit seiner veröffentlichten Liste handwerksähnlicher Berufe eine abweichende Rechtsanwendung.
