Einblicke in Forschung und Praxis der grünen Branche
Das vierte Corthum-Fachseminar im Februar 2009 bot über 70 Teilnehmern ein Programm mit vier Fachvorträgen. Die Themen reichten von der Entwicklung extensiver Dachbegrünungen ohne Pflege über Nachbarschaftsstreitigkeiten im Grünen bis hin zum Baummanagement der BASF und praktischen Substrattests zur Qualitätsprüfung auf der Baustelle.
Veranstaltungsort war das neu errichtete Glashaus „Casa Terra Corthum“ auf dem Betriebsgelände der Forst-Humus GmbH in Marxzell-Pfaffenrot.
Die Zeit für das Lesen von seitenlangen wissenschaftlichen Fachartikeln hat in der heutigen Zeit ja fast niemand mehr.
Mit diesen Worten begründete Uwe Schönthaler, Geschäftsführer der Forst-Humus GmbH, die Auswahl des kompakten Informations-Potpourris aus Forschung und Wissenschaft. Das Seminar ist von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildungsmaßnahme anerkannt.
Extensive Dachbegrünungen: Pflegebedarf und Fremdbewuchs
Prof. Dr. Stephan Roth-Kleyer von der Fachhochschule Wiesbaden, Campus Geisenheim, referierte über die Entwicklung mehrschichtig ausgeführter extensiver Dachbegrünungen ohne Pflege über einen Zeitraum von zehn Jahren. Im Jahr 2008 wurden 13 Begrünungsvarianten erneut auf ihre physikalischen und chemischen Substratkennwerte untersucht.
Überraschend für uns war, dass der Anteil an organischer Substanz bei neun Substraten (= knapp 70 %) zugenommen hat.
Dieses Ergebnis widerspricht älteren Veröffentlichungen, die bislang von einer Reduktion der organischen Substanz ausgingen. Der Salz- und Stickstoffgehalt nahmen ohne Düngung in den zehn Jahren drastisch ab. Die Bedeckung durch Fremdarten betrug durchschnittlich 15 Prozent, mit Variationen von null bis fast einem Drittel.
Als Fremdarten hatten sich vor allem Sedum album, Allium schoenoprasum, Leguminosen, Löwenzahn, Sternmiere, Flechten und Moose angesiedelt. Habichtskraut (Hieracium pilosella) und Katzenminze (Nepeta x fassenii) – Pflanzen der ursprünglichen Vegetation – waren vollständig verschwunden. Die Dachhauswurz (Sempervivum montanum) entwickelte sich nur schwach.
Die Vegetation auf dem Dach kann immer einer natürlichen Bestandsumbildung unterliegen und die Ansiedlung anderer Pflanzenarten ist möglich, doch genau dies muss durch regelmäßige objektspezifische Pflegegänge in die richtige Richtung gesteuert werden.
Ohne Pflegemaßnahmen wird die Zielvegetation in ihrer Entwicklung gehemmt und zeigt weder artgerechtes Wachstum noch den üblichen Habitus. Im Extremfall kann eine Flechten-Moos-Vegetation die Dachfläche bedecken, anstatt der gewünschten artenreichen Sedum-Gras-Kraut-Mischung.
Um dies zu vermeiden, empfiehlt Roth-Kleyer ausführenden Firmen, Kunden nicht nur Prospekte von perfekten Dachbegrünungen zu zeigen, sondern auch Fotos von ungepflegten, bemoosten Dächern bereitzuhalten.
Gerade die hässlichen Bilder verhelfen zum Abschluss eines langjährigen Pflegevertrages, denn solche Entscheidungen werden meist von fachlichen Laien getroffen.
Diese Herangehensweise ermöglicht es dem Kunden, die natürliche Dynamik der Vegetationsentwicklung besser einzuschätzen. Eine Gewährleistung auf das Begrünungsziel, abgestuft in verschiedene Pflegestufen, kann vereinbart werden. Patentrezepte für die Sanierung ungepflegter Dachflächen gibt es nicht.
Roth-Kleyer rät ausführenden Firmen zu folgenden Sanierungsschritten:
- Lockern und Säubern der Pflanzfläche
- Entfernen von Fremdbewuchs
- Durchführen nötiger Schnittarbeiten
- Düngen der Dachfläche
- Wässern bei Bedarf
- Entfernen nicht mehr benötigter Verankerungen und Neujustieren anderer
- Prüfen der Funktionsfähigkeit bestehender Bewässerungssysteme
Im Rahmen einer Sanierung können im ersten Jahr vier bis acht Pflegegänge erforderlich sein.
Softwaregestütztes Baummanagement bei der BASF
Dieter Keck, Meister im Garten- und Landschaftsbau und Baumsachverständiger, koordiniert die Außenanlagen und Freiflächen der BASF in Ludwigshafen. Er betreut rund 20.000 Bäume.
Ohne gutes Management wäre die Fülle an Aufgaben kaum zu bewältigen.
Jeder Baum ist nummeriert, hat ein Datenblatt im Baumkataster und ist maßstabgetreu als Baumsymbol in „FLAEMIS“ (Flächenmanagement und Informationssystem der BASF) geografisch erfasst.
Unser Baummanagement ist inzwischen so gut, dass sich die Bäume selbst melden, wenn die turnusgemäße Begehung ansteht.
Dies erfolgt durch eine Verfärbung der Baumsymbole auf dem Bildschirm und spart Zeit und Kosten. Pflegeaufträge werden zu 100 Prozent an Garten- und Landschaftsbaufirmen vergeben.
Die beauftragten Betriebe verfügen über kompatible Programme und können so selbstständig ihre Aufträge abarbeiten.
Routinekontrollen erfolgen halbjährlich bei den „kritischen Bäumen“, die etwa 10 Prozent des Bestandes ausmachen. Jungbäume und Pflanzen an unkritischen Standorten werden alle zwei Jahre begutachtet. Die größte Gruppe mit etwa 60 Prozent wird jährlich kontrolliert.
Bei Neupflanzungen suchen wir immer nach langfristigen Standorten, denn ein Baum auf dem BASF-Gelände sollte nicht nur 30 Jahre alt werden, sondern mindestens 80 Sommer erleben.
Kürzere Lebenszeiten werden als hoher Kostenfaktor eingestuft. Weitere Eckpunkte sind, dass Neupflanzungen immer die Zahl der Rodungen übersteigen und großer Wert auf Jungbaumpflege, Kronenpflege und Lichtraumpflege gelegt wird. Hauptbaumarten sind Ahorn, Platane, Pappel, Linde und Eiche.
Der Klimawandel betrifft uns relativ stark, da auf dem gesamten Gelände kein gewachsener Boden ansteht und wir dadurch ein sehr schnelles Feedback von unseren Bäumen bekommen.
Keck ist der Meinung, dass sich Krankheitsbilder durch diese Gegebenheit schneller verbreiten als an natürlichen Standorten. Das Baummanagement der BASF unterstützt auch die Forschung gegen Krankheiten und Schädlinge. Vor fünf Jahren wurde ein Impfversuch an Rosskastanien gegen die Miniermotte durchgeführt.
Dieses Jahr werden wir die Ergebnisse auswerten und augenscheinlich können wir sehr zufrieden sein.
Boden- und Substratqualität auf der Baustelle prüfen
Landschaftsgärtner arbeiten täglich mit Böden und Substraten. Eine schnelle Qualitätsprüfung auf der Baustelle ist oft notwendig und nicht immer auf Laboranalysen angewiesen. Dipl.-Ing. Johannes Prügl vom Bodeninstitut in Au in der Hallertau zeigte, wie dies mit einfachen Mitteln funktioniert.
Oft genug kippt der LKW-Fahrer die bestellte Ware ab und der Lieferschein wird ohne Sicht- oder Qualitätskontrolle unterschrieben.
Bestellungen erfolgen meist in Kubikmetern, Lieferungen in Tonnen. Prügl empfahl, regelmäßig eine Schüttgewichtsbestimmung vorzunehmen.
Die Qualitätsunterschiede bei Lava sind groß und Lava kann von 0,8 to/cbm bis zu 1,4 to/cbm wiegen.
Nur die leichtere Lava verfügt über das geschätzte Porenvolumen. Nasses Substrat wiegt zudem mehr als trockenes.
Für die Schüttgewichtsbestimmung brauche ich nur einen ausgeliterten 20-Liter Eimer und eine Personenwaage.
Prügl empfiehlt auch die Bestimmung des Wassergehalts. Dafür genügen ein Mikrowellengeschirr aus Porzellan (ca. ½ Liter), eine Mikrowelle und eine Schullaborwaage. Nach 10 Minuten Trocknung in der Mikrowelle kann der Wassergehalt berechnet werden.
Dieses Instrumentarium lässt sich in jedem Auto oder Bauwagen unterbringen.
Beim Einbau von Baumsubstraten sollte das Substrat trockener sein als sein optimaler Wassergehalt, um Verdichtung zu vermeiden. Hier ist die Bestimmung des Wassergehaltes wichtig.
Bei der Lieferung von Substratmischungen geben ein 2mm- und ein 4mm-Sieb Aufschluss über die Zusammensetzung. Mit Wasser abgespült, wird sichtbar, aus welchen Einzelstoffen das Substrat gemischt wurde.
Für diesen Test reichen ein kleines Sandsieb und eine Wasserflasche und in drei Minuten hat man das Ergebnis, welches ansonsten unter dem dunklen Kompost versteckt geblieben wäre.
Die Prüfung, ob gewaschener Sand tatsächlich gewaschen ist, ist ebenfalls einfach: Eine Handvoll Sand in ein feines Sieb geben und Wasser darüber schütten. Läuft klares Wasser heraus, war der Sand gewaschen. Trübes Wasser rechtfertigt eine Nachfrage beim Lieferanten.
Eine einfache Methode zur Prüfung der Wasserdurchlässigkeit erfordert einen Spaten, einen Meterstab und einen Eimer Wasser.
Ein Loch mit den Maßen 30 cm x 30 cm x 30 cm reicht völlig aus, mit Wasser auffüllen, Meterstab rein und auf die Stoppuhr sehen, wie schnell der Abfluss erfolgt.
10 Millimeter pro Minute sind ideale Abflusswerte für Baum- und Dachsubstrate. Für pH-Wert und Nitratgehalt gibt es Teststäbchen. Der Kalkgehalt kann durch den Aufbrausversuch mit Salzsäure (Handschuhe benutzen!) bestimmt werden. Im Golfplatzbau, wo reiner Quarzsand verwendet wird, sind Kalkverunreinigungen unerwünscht.
Nachbarschaftsrecht: Wenn Bäume stören
Dr. Georges Lesnino, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Vorsitzender des Münchner Gehölzinstitut e.V., leitet ein Sachverständigenbüro im Großraum München und arbeitet als Gutachter für Gerichte.
Damit Pflanzen und Bäume innerhalb ihres Lebenszyklus nicht zu Störfaktoren werden, lege ich allen Planern, Baumpflegern und ausführenden Betrieben die intensive Auseinandersetzung mit dem jeweils geltenden Nachbarschaftsrecht nahe.
Obwohl die Rechtsprechung zunehmend zum Schutz der Gehölze tendiert, entscheidet sich im Zweifel nicht jeder Richter für den grünen Streitgegenstand.
Das Nachbarschaftsrecht in Bayern ist hinsichtlich der Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze relativ einfach: Innerhalb der ersten 50 Zentimeter ab der Grenzlinie dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Zwischen 50 Zentimeter und zwei Meter Abstand ist nur eine maximale Höhe der Gehölze von zwei Metern zulässig. Ab zwei Metern Abstand gibt es keine Regelung mehr. In Bayern gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Überschreiten Sträucher die Zwei-Meter-Marke, muss der Nachbar innerhalb von fünf Jahren zum Rückschnitt oder zur Entfernung auffordern. Andernfalls steht dem Wachstum kein Nachbarschaftsgesetz mehr im Wege.
Meine gerichtlich bestellten Gutachten weisen deshalb mit Hilfe der Jahresringmethode genau das Jahr nach, in welchem diese zwei Meter überschritten wurden.
Für diese Untersuchung entnimmt Lesnino Pflanzgewebe aus zwei Metern Höhe. Das Nachbarschaftsrecht in Baden-Württemberg ist bezüglich Pflanzabständen und erlaubten Pflanzenarten komplizierter, aber auch hier gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist, bezogen auf den Zeitpunkt der Anpflanzung.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten um Überhänge und Wurzeln, die trotz Einhaltung der Grenzabstände oder nach der Verjährungsfrist in Richtung Nachbargrundstück wachsen, greift § 910 BGB. Wurzeln können beseitigt werden, wenn sie die Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Für die Beseitigung des Überhanges ist dem Nachbarn zuerst eine Frist (ca. vier bis sechs Wochen) zu setzen. Erfolgt innerhalb der Frist nichts, greift das Selbsthilferecht. Dies rechtfertigt den Griff zur Säge oder Schere, in der Regel jedoch nur bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und nur bei nachweislicher wesentlicher Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung. Ist die Selbsthilfe nicht zumutbar, kann auf Beseitigung geklagt werden.
Es ist und bleibt kompliziert und auch der Begriff der Beeinträchtigung ist ein sehr dehnbarer, doch durch eine richtige Planung und Ausführung können solche Streitigkeiten von Anfang an verhindert werden und dieses Wissen kommt letztendlich wieder den Bäumen zugute.