Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Arbeitsgemeinschaft gärtnerische Sachverständige (ags) veranstaltete am 16. und 17.03.2018 ein Fachseminar zur Gartendenkmalpflege in Münster. Der Titel war in diesem Jahr „Barrierefrei im Gartendenkmal“.

Fehlende Barrierefreiheit im Gartendenkmal (Foto: Jutta Curtius)

Dabei war es die Zielsetzung, neben der Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen, zur Diskussion zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen beizutragen, dabei den Dialog zu fördern und eine Sensibilisierung für das Thema herbeizuführen.

Mit der Vorstellung der rechtlichen Grundlagen des Denkmalschutzes, die sich auf die Barrierefreiheit im Gartendenkmal bezog, wurde das Seminar vom ags-Mitglied Dipl. Ing. Jutta Curtius, (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit dem Zusatzgebiet der Gartendenkmalpflege) eingeleitet. Ein Anliegen war, die Unterschiede zwischen Denkmalschutz und der Denkmalpflege zu erläutern. Im Vortrag wurden auch die Unterschiede, Stärken und Schwächen der 16 Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer herausgearbeitet und auf wichtige Teilaspekte eingegangen. Das Schutzziel ist der Erhalt der historischen Bausubstanz und somit: die Baukultur der Vergangenheit zu erhalten. Dabei trägt der Erhalt der Quellen- und Zeitzeugnise einen eigenen Wert in sich.

In diesem Kontext wurden die Denkmalschutzgesetze der Länder auf Ihre unterschiedlichen Bestandteile hinsichtlich der Barrierefreiheit beleuchtet. Dabei konnte dargelegt werden, dass in manchen Bundesländern die Barrierefreiheit in den Denkmalschutzgesetzen nicht verankert ist und die Gesetzgeber sehr unterschiedliche Formulierungen in den Gesetzestexten verwenden.

Unisono kann aber gesagt werden, dass jeder Eingriff in ein Denkmal auf seine Denkmalverträglichkeit hin zu überprüfen ist. Es ist zu hinterfragen, ob der Eingriff zwingend notwendig ist und welche Alternativen sich anbieten.

Jedes denkmalrechtliche Verfahren ist auf den Einzelfall bezogenen zu prüfen. Der Abwägungsprozess muss verständlich und nachvollziehbar dargelegt sein.

Dipl. Ing. Nadine Metlitzky. (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Barrierefreiheit), begann ihren Vortrag mit den gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit und den damit verbunden Begriffsbestimmungen. Sie zeigte auf, dass sich hinter den Begriffsbestimmungen des Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), als gesellschaftliche Verpflichtung und den Bauordnungen, deren Hauptziele die Abwendung von Gefahren durch bauliche Anlagen und die Vermeidung von Schäden an fremden Sachen sind, sich noch erhebliche Diskrepanzen feststellen lassen. Auch sind zwischen den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer untereinander und gegenüber der Musterbauordnung große Unterschiede zu finden. So ist die DIN 18040-1 und 18040-2 als technische Baubestimmung in die Bauregelliste eingeführt. NRW nimmt sich hier aus und begründet dies damit, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW die allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit auch die Normengruppe der DIN 18040 zu beachten sind. Anhand zahlreicher bebilderter Praxisbeispiele, wurden Begriffe und Lösungsansätze deutlich.

Ein wichtiges Planungsinstrument zur Anwendung der Barrierefreiheit im Denkmal gibt die Richtlinie aus Thüringen vor, die an den § 14, das Erlaubnisverfahren des Thüringischen Denkmalschutzgesetzes, gebunden ist. Diese Richtlinie zeigt beispielhaft, wie auch in anderen Bundesländern ein solcher Abwägungsprozess stattfinden könnte.

Der folgende Vortrag ergänzte und untermauerte die Ausführungen mit Beispielen aus Berlin, die vom Referenten der Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamt Dipl. Ing. Klaus Lingenauber vorgestellt wurden. Er machte anhand von konkreten Beispielen deutlich, wie wichtig die Abwägung und Prüfung jeweils mehrerer Varianten ist, bevor die Genehmigung eines Eingriffes tatsächlich entscheidungsreif ist. Bei allen Beispielen waren grundlegende Arbeiten zur geschichtlichen Aufarbeitung, eine Analyse der gartendenkmalfachlichen Instrumente und eine Bewertung im Rahmen von Parkpflegewerken vorausgegangen.

Für die Schlösser- und Gärten-Verwaltung des Landes Hessens zeigte Frau Dr. Inken Formann mit zahlreichen Fotos unterschiedliche Beispiele praktischer Umsetzung der Barrierefreiheit. Projekte, wie Hörstationen und Apps werden vermehrt eingestzt.Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung vorhandener Informationsflyer der Gärten in sprachliche Information nicht möglich ist. Es werden daher besondere Konzepte mit pädagogisch ausgebildeten Fachleuten angestoßen und umgesetzt.

Abschließend zeigte Herr Pressler, von der Fa. Guldmann, bzw. Steppless, was an Mobilitätshilfen möglich ist. So gibt es unterschiedliche Hebeplattformen, auch mehrstufige Treppenanlagen, die zu Hebeplattformen umfunktioniert werden können. Dabei finden die historischen Materialien weiterhin Verwendung.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass das Thema sowohl für Vertreter der Barrierefreiheit, als auch der Denkmalpflege mit Emotionen behaftet ist. Dies ist in der fachlichen Bewertung eher hinderlich, und es sollte jeweils auf eine Versachlichung hingearbeitet werden.

Spätestens am zweiten Tag führte eine gemeinsame Exkursion, mit Rollstuhl über historische Pflasterflächen, Rollkies und Rampen, zu einer Sensibilisierung auf allen Seiten und wachsendem gegenseitigem Verständnis.

Am Ende des Seminars kam man übereinstimmend zum Ergebnis, dass es auch weiterhin wichtig ist, miteinander ins Gespräch zu kommen und man über die direkte Konfrontation mit den praktischen Problemen zu neuen Sichtweisen gelangt ist. Ausgestattet mit der Kenntnis der jeweils anderen Belange, wird man zu besseren Projektergebnissen kommen, wenn auch deutlich wurde, dass nicht jeder Trittpfad in einem Gartendenkmal rollstuhlgerecht ausgebaut werden kann.

Somit hat die ags Ihr Ziel erreicht, zum einen den Kenntnisstand zu erhöhen und zum anderen Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen zusammenzubringen und die Themen Gartendenkmalpflege und Barrierefreiheit miteinander zu verbinden.

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