Gefahren nach dem Winter: Warum ein Frühjahrs-Check unerlässlich ist
Nach den Belastungen des Winters sind auf Kinderspielplätzen oft versteckte Gefahren vorhanden. Morsches Holz und verschlissene Geräteteile stellen häufige Ursachen für Verletzungen dar. Experten empfehlen Betreibern einen Frühjahrs-Check durch einen Sachverständigen.
Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee und Temperaturschwankungen setzen Spielplatzgeräten und Spielflächen im Winter zu. Sachverständige stellen dabei oft morsche Holzbalken, rostende Ketten und hervorstehende Nägel fest. Besonders kritisch sind neu entstandene Fangstellen durch fehlende oder verschlissene Geräteteile, an denen Kinder mit Kleidung, Gürtel oder Helmriemen hängen bleiben können. Ein hohes Verletzungsrisiko besteht auch bei mangelnder Standsicherheit von Geräten, etwa wenn Holzpfosten mit Erdkontakt durch Witterung oder Pilzbefall morsch werden. Dies gilt insbesondere für Geräte mit nur einem Standpfosten, sogenannte Einbeingeräte. Solche Mängel sind für Laien oft schwer erkennbar.
Verantwortlichkeiten und Normen
Die Sicherheit auf Spielplätzen ist umfassend geregelt. Gerätehersteller sind verpflichtet, Spielplatzgeräte gemäß den gültigen Normen herzustellen und zu errichten. Hat der Hersteller das Gerät nicht selbst errichtet, haftet der Aufsteller für eventuelle Aufbaufehler. Für die Einhaltung der Sicherheit im laufenden Betrieb sind jedoch primär die Spielplatzeigentümer oder -betreiber verantwortlich. Dies sind in der Regel Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften.
Betreiber müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für einen betriebssicheren Zustand sorgen. Dies umfasst regelmäßige Wartung, Inspektion und die Beseitigung von Mängeln. Gerätehersteller und Betreiber haften bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Für öffentliche Kinderspielplätze gelten strenge Maßstäbe. Die aktuelle Fassung der Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176) aus dem Jahr 2008 schreibt drei Inspektionsarten vor.
Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zur Erkennung offensichtlicher Gefahren ist alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität durchzuführen. Zusätzlich ist eine jährliche Hauptinspektion vorgeschrieben, die der Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Für diese Hauptinspektion wird häufig ein externer Sachverständiger hinzugezogen.
Hinweise für Eltern zur Spielplatzsicherheit
Eltern können ebenfalls zur Sicherheit beitragen, indem sie auf folgende Punkte achten:
- Auf Spielplätzen sollte der Fahrradhelm zum Spielen abgenommen werden, da sich Kinder damit an Klettergeräten verfangen können.
- Kinder sollten keine Kleidungsstücke mit Kordeln oder Schals tragen, um ein Hängenbleiben zu vermeiden.
- Ein ungepflegter Rasen, eine vernachlässigte Begrünung oder ein ungepflegter Sandkasten können Hinweise auf weitere Mängel sein.
- Es ist zu prüfen, ob Spielplatzgeräte beschädigt sind oder Teile fehlen und ob sich Kinder an entstandenen Öffnungen verletzen könnten.
- Achten Sie auf nicht richtig befestigte Bauteile oder hervorstehende Schrauben.
- Geräte mit verwitterten oder morschen Holzbalken sollten gemieden werden, da die Standsicherheit beeinträchtigt sein kann.
- Bei Schaukelketten ist besonders auf die obersten oder untersten Aufhängungen zu achten, da diese am schnellsten verschleißen.
- Der Bodenbelag unter höheren Geräten sollte ausreichend dämpfende Eigenschaften besitzen.
- Bei Feststellung von Mängeln sollte der Betreiber informiert werden. Die Kontaktdaten sind oft auf Hinweisschildern an den Zugängen angegeben.

