Warum die Friedhofspflicht unverzichtbar ist
Die Bedeutung von Friedhöfen für die persönliche Trauerarbeit und als integrativer Gemeinschaftsort wird von Hinterbliebenen immer wieder hervorgehoben. Aktuell wird die sogenannte Friedhofspflicht, die die Beisetzung von Särgen und Urnen auf Friedhöfen vorschreibt, erneut diskutiert. In Deutschland hat sich über Jahrhunderte eine Kultur entwickelt, die Trauernden hilft, Abschied zu nehmen und gleichzeitig die Hinwendung zum Leben fördert. Der Friedhof ist dabei der zentrale Ort für diese Kultur der Trauer und Erinnerung.
Anlässlich der bevorstehenden Novellierung des Nordrhein-Westfälischen Bestattungsgesetzes äußert sich Andreas Mäsing, Vorsitzender des Vereins zur Förderung der deutschen Friedhofskultur, zu den Gründen für die Beibehaltung der Friedhofspflicht.
Natürlich ist es kurz nach dem Verlust eines Angehörigen nachvollziehbar, den Verstorbenen ganz nah bei sich haben zu wollen und dies zum Beispiel durch die Aufbewahrung der Asche im Regal zu tun. Dennoch ist für mich, bestätigt durch die Erfahrung von Generationen, die Trauerarbeit am Grab des geliebten Menschen, auf dem Friedhof, eindeutig der bessere Weg, um zu trauern und Abschied zu nehmen. Friedhöfe liegen mitten in unserem Wohnumfeld, dort, wo wir den Verstorbenen jederzeit besuchen können.
Mäsing betont, dass der Friedhof ein für alle Trauernden zugänglicher Ort ist, der durch seine räumliche Trennung vom Zuhause den endgültigen Abschied symbolisiert, ohne das Vergessen zu bedeuten. Er weist darauf hin, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und der Tod nicht nur die Familie betrifft, sondern auch Freunde, Bekannte und Nachbarn. Daher sei der Tod keine reine Privatsache, und das Grab gehöre auf einen öffentlich zugänglichen Friedhof.
In Nordrhein-Westfalen existiert eine Friedhofspflicht, wobei Ausnahmen nur bei Beisetzungen an öffentlich zugänglichen Orten genehmigt werden. Ethische Bedingungen wie die Wahrung der Totenruhe und ein würdiger Umgang mit der Totenasche sind dabei zu beachten. Hartmut Neumann, Pfarrer in Dortmund, äußert Bedenken, ob dies bei der Aufbewahrung von Urnen zu Hause gewährleistet werden kann.
Man müsse sich nur vorstellen, die Urne purzelt beim Staubwischen vom Kamin.
Neumann sieht in der häuslichen Aufbewahrung keine besondere Beziehung zum Verstorbenen, sondern eine bedenkliche Mentalitätsveränderung. Er kritisiert eine pietätlose Entsorgungsmentalität, bei der die Kosteneinsparung durch den Verzicht auf eine Friedhofsbeerdigung über die Würde des Toten gestellt werde.
Die gesellschaftliche Funktion von Friedhöfen
Die Aufbewahrung der Asche in einem Privathaushalt erschwert anderen Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen die Trauerarbeit, da ihnen der öffentliche Zugang zum Toten verwehrt bleibt. Dies widerspricht einem Grundpfeiler der traditionellen Trauerkultur, die Erinnerung für alle Begleiter des Verstorbenen vorsieht. Andreas Mäsing hebt die zentrale Funktion des Friedhofs durch seine öffentliche Erreichbarkeit hervor.
Friedhof fördert Gemeinschaft, ist eine der wenigen Institutionen, an der man noch Gemeinschaft unmittelbar erleben kann.
Stefanie Uphues, Pressesprecherin der Deutschen Bischofskonferenz, bestätigt dies. Sie betont die Notwendigkeit eines festen und öffentlich zugänglichen Ortes der Erinnerung und des Gedenkens an die Toten. Das namentlich gekennzeichnete Grab halte den Verstorbenen öffentlich in Erinnerung und biete allen Hinterbliebenen gleichermaßen einen Ort der Trauer und des Gedenkens, um zu verhindern, dass Trauernden der Ort der Trauer dauerhaft entzogen bleibt.
Auch historische und kulturgeschichtliche Aspekte sprechen gegen eine Abschaffung der Friedhofspflicht. Professor Reiner Sörries, Direktor des Museums für Sepulkralkultur in Kassel, sieht in einer Abschaffung einen erheblichen Verlust für das kulturelle Gedächtnis und die Psyche Europas.
Es gehört zur Tradition der abendländischen Kultur, dass die Räume für die Toten bisher immer definiert waren; ob es sich um Nekropolen, Kirchhöfe oder unsere heutigen Friedhöfe handelt. Dies entspricht dem althergebrachten Grundsatz, dass die Lebensräume der Toten und der Lebenden strikt getrennt gehalten werden sollen.
Diesen kulturgeschichtlichen Argumenten folgen trauerpsychologische Erwägungen, die eine Trennung von Lebenden und Toten für eine gelingende Trauerarbeit als sinnvoll erachten. Friedhöfe dokumentieren zudem das Miteinander verschiedener Kulturen und berücksichtigen deren Riten und Gebräuche. Sie sind integrative Orte für Trauer, Abschied und Erinnerung.
Die Öffentlichkeit der Grabstätte ist ein entscheidender Aspekt. Ohne Zugang zu Gräbern verliert die Kultur Orte der Erinnerung, die als sozialer Kitt für den Zusammenhalt der Gesellschaft unverzichtbar sind. Stefanie Uphues gibt zu bedenken, dass jede Anonymisierung und Privatisierung der Bestattung dazu beiträgt, den Tod unsichtbar zu machen und die personale Würde des Menschen über seinen Tod hinaus zu verdunkeln.
Andreas Mäsing mahnt, dass die Würde des Menschen keinen Tod kenne und dies von Gesellschaft und Politik beachtet werden müsse. Es wäre der falsche Weg, den Friedhof und seine Werte leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Heutzutage ist der Friedhof einer der wenigen Orte, auf dem man noch Gemeinschaft erleben kann, Gemeinschaft nutzen kann. Gibt man ihn auf, so gibt man einen großen Teil gesellschaftlichen Lebens auf. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Friedhof muss bleiben, denn die Erinnerung lebt.