Struktur und Ablauf des Förderverfahrens
Das Förderverfahren der DIP ist zweistufig aufgebaut. Es beginnt mit einer Skizzenphase, gefolgt von einer Antragsphase. Eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Empfehlungsschreiben eines DIP-Mitglieds, das die Eignung der eingereichten Skizze bestätigt.
Nach der schriftlichen Einreichung präsentieren die Projektverantwortlichen ihre Skizze persönlich vor dem DIP-Lenkungsausschuss, dem auch der ZVG angehört. Erhält ein Projekt eine Förderempfehlung, fordert die BLE die Einreichung eines vollständigen Antrags an. Die BLE ist anschließend für die fachliche Prüfung des Antrags sowie als Ansprechpartner während der gesamten Projektlaufzeit zuständig.
Umfassende Informationen, einen detaillierten Leitfaden und eine Übersicht der bereits geförderten Projekte sind online verfügbar. Für spezifische Fragen steht die DIP-Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Verfügung.
