Emissionsminderung für existierende Maschinen im Kommunaleinsatz und Landschaftsbau
05.07.2011
Die internationale Gesetzgebung schreibt für Motoren in mobilen Maschinen (Baumaschinen, Landtechnik) strenge Emissionsgrenzwerte vor, die ab 2011 effiziente Abgasreinigungssysteme erforderlich machen. Die gesetzlichen Vorgaben in Europa und den USA gelten ab diesen Zeiträumen für neu eingeführte Motoren. Für mobile Maschinen werden zur Zeit Dieselmotoren mit Abgasreinigungssystemen für den Serieneinsatz ab 2011 (Stufe IIIb) bzw. 2014 (Stufe IV) entwickelt.
Aus Gründen des Gesundheits- und Immissionsschutzes müssen zur Erfüllung der EU-Luftqualitätsziele von den Kommunen Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden, die die derzeit noch häufigen Überschreitungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2-Limits) auf das zulässige Maß beschränken. Dazu wurden von vielen Städten beispielsweise bereits lokale Umweltzonen ausgewiesen. Dort werden in der Regel bisher vor allem strengere Partikelgrenzwerte gefordert, die durch den Einsatz modernster Maschinen oder durch Nachrüstung eines Partikelminderungssystems eingehalten werden. Neben der Feinstaubbelastung rücken jetzt zunehmend auch die NOx- Emissionen in den Focus, die als Vorläufer der NO2-Belastung deutlich abgesenkt werden müssen. Aufgrund des hohen Maschinenbestandes und der langen Einsatzzeiten kann eine zeitnahe Verbesserung der Luftqualität nur dann wirtschaftlich erreicht werden, wenn neben dem natürlichen Ersatz durch neue Maschinen auch Emissionsminderungssysteme für die Maschinen im Bestand nachgerüstet werden.
Mehrere Arbeitsgruppen von Fachleuten arbeiten mit Nachdruck auf nationaler und internationaler Ebene daran, ein Regelwerk für die Nachrüstung und Zertifizierung von Nachrüstlösungen für Partikel- und NOx-Minderungssysteme für mobile Maschinen aufzustellen. Damit soll z.B. umweltbewussten und dem Gesundheitsschutz verpflichteten Kommunen sowie Unternehmen der Landschaftspflege die Möglichkeit gegeben werden, auf international einheitlichem Standard ihren Maschinenpark auf niedrige Emissionen zu verbessern und auch für beauftragte Leistungen den Einsatz von Maschinen mit niedrigen Emissionswerten zu spezifizieren.