Hintergrund der Fristverlängerung für die IGA 2017
Die Vergabe der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) im Jahr 2017 wurde auf Dienstag, den 15. Dezember 2009, verschoben. Diese Entscheidung ermöglicht den beiden Bewerberstädten, Aachen und Berlin, die notwendigen politischen Beschlüsse für einen Vertragsabschluss mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) in ihren jeweiligen Gremien zu fassen.
Ursprünglich hatten beide Städte den 9. Oktober als Frist für den Vertragsabschluss bestätigt, wenngleich sie diesen Termin als "sportlich ambitioniert" einstuften. Jedoch teilten sowohl Aachen als auch Berlin mit, dass die erforderlichen politischen Beschlüsse bis zu diesem Datum nicht eingeholt werden könnten. Dies wurde mit der zeitlichen Überschneidung durch den Abschluss der Bundesgartenschau (BUGA) in Schwerin sowie mit kommunalpolitischen Terminverschiebungen begründet.
Für die DBG ist eine klare und eindeutige Beschlusslage der politischen Entscheidungsträger in der ausrichtenden Stadt essenziell für die Durchführung einer IGA. Die zeitliche Entzerrung wird daher als notwendige Voraussetzung für eine stabile politische Basis betrachtet. Die DBG hält an ihrem Vorgehen fest, den Vertragsabschluss vor der endgültigen Zusage zur Ausrichtung der IGA zu vollziehen.
