Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Ein Überblick
Der Beruf des Gärtnermeisters ist seit dem vergangenen Jahr auf der Liste der Mangelberufe der Bundesagentur für Arbeit (BA) verzeichnet. Auch wenn das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Begrenzung auf Mangelberufe aufhebt, unterstreicht die Liste die dringende Notwendigkeit gut ausgebildeter Fachkräfte in der Branche.
Der ZVG hat wiederholt auf die steigende Zahl gemeldeter freier Fachkraftstellen sowie die Zunahme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Gartenbau hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit ausländische Ausbildungen vergleichbar sind und wie die Anerkennungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden. Die Einrichtung einer zentralen Servicestelle für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll eine Entbürokratisierung und Vereinheitlichung des Verfahrens bewirken.
Hintergrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt darauf ab, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer. Voraussetzung ist die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die zuständige deutsche Stelle.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Die Regelungen des Gesetzes sind auf fünf Jahre befristet und werden anschließend evaluiert. Einzelne Aspekte und weitere Vorschriften können bereits nach zwei Jahren evaluiert werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Aufenthalt zur Berufsausbildung, zur Ausbildungsplatzsuche sowie zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Die BA erstellte auf Grundlage der Engpassanalyse eine Positivliste mit Mangelberufen. Eine Analyse vom 14. Januar 2020 zeigt, dass im Gartenbau bei Aufgaben wie Aufsicht und Führung 64 Arbeitslose auf 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen kommen. Dies verdeutlicht den Mangel an Spezialkräften wie Meistern. Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfällt die Positivliste.
