Aus- und Weiterbildung, Beetpflanzen und Gehölze, Verbände und Organisationen

FLL-Verkehrssicherheitstage 2014: Rechtsprechung, Artenschutz und Spielplatzsicherheit im Fokus

Die FLL-Verkehrssicherheitstage 2014 in Berlin beleuchteten aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen, Artenschutz in der Baumpflege und die Sicherheit auf Spielplätzen. Mit knapp 400 Teilnehmern war die Veranstaltung ein voller Erfolg.

Erfolgreiche FLL-Verkehrssicherheitstage 2014 in Berlin

Die FLL-Verkehrssicherheitstage fanden vom 11. bis 13. November 2014 in Berlin statt. FLL-Präsident Dr. Karl-Heinz Kerstjens eröffnete die Veranstaltung und dankte der Beuth-Hochschule für die Unterstützung. Mit knapp 400 Teilnehmern und 11 Ausstellern war die Kapazitätsgrenze erreicht.

Mit knapp 400 Teilnehmern und 11 Ausstellern/Werbepartnern über drei Tage hinweg ist die Kapazitätsgrenze erreicht, sonst gibt es Qualitätseinbußen.

Viele Teilnehmer waren bereits bei früheren Verkehrssicherheitstagen anwesend, was die Etablierung der Veranstaltung unterstreicht.

Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

Armin Braun, Jurist bei der GVV-Kommunalversicherung, analysierte die aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen. Schwerpunkte bildeten Baumkontrollintervalle, insbesondere bei Platanen im Zusammenhang mit Massaria, sowie Fragen zur Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers. Braun ging zudem auf das BGH-Urteil zur Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln und anderen Weichhölzern auf Parkplätzen ein. Weitere Themen waren Beweislast, Verkehrssicherungspflicht bei Baumfällarbeiten und die Kollision mit dem Artenschutz.

Dr. Peter Itzel, Vorsitzender Richter am OLG Koblenz, beleuchtete die rechtliche Einschätzung von Handlungsbedarf und Dringlichkeit. Er erläuterte Kriterien zur Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Bäume. Itzel betonte, dass konkrete Zeitangaben zur Gefahrenbehebung stets einzelfallbezogen sind. Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben sei sofortiges und effektives Handeln erforderlich, Warnhinweise seien dann oft nicht mehr ausreichend.

Artenschutz und Baumpflege im Wald

Dieter Jünemann vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW beschrieb den Umgang mit dem Artenschutz im Wald in Nordrhein-Westfalen. Die Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren ist im Wald ausgeschlossen, jedoch an öffentlichen Straßen, Bahnlinien und Gebäuden weiterhin relevant. Beim Artenschutz von streng oder europäisch geschützten Arten muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht darauf geachtet werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population von FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten nicht verschlechtert. Bei drohender Verschlechterung ist die zuständige Untere Naturschutzbehörde einzubeziehen. Bei Baumkontrollen und -pflegemaßnahmen im Wald sind nur die "waldrelevanten Arten" gemäß einer Dienstanweisung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zu beachten.

Praktische Umsetzung der Baumkontrolle

Bauke Brozius von der WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG berichtete über die praktische Umsetzung der Baumkontroll- und Baumuntersuchungsrichtlinien bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Eine gemeinnützige GmbH der Stadt Gelsenkirchen hat die gesamte Organisation und Ausführung der Verkehrssicherungspflicht für Bäume an die WISAG übertragen. In der Wohnungswirtschaft erfolgt die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht oft als vertragliche Nebenleistung ohne gesonderte Vergütung. Die ausführenden Dritten müssen dabei Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit gewährleisten. Die Diskussion zeigte den Wunsch nach einer engeren Einbindung der Wohnungswirtschaft in die Verkehrssicherheitstage.

Baumpflege nach Orkan "Ela"

Roland Haering und Norbert Bösken von Grün und Gruga Essen präsentierten einen Bericht über die Abwägung von Prioritäten bei Baumpflegemaßnahmen nach dem Orkan "Ela". Am 9. Juni 2014 verursachten starke Orkanböen in Essen schwere Verwüstungen. Das Straßen- und Schienennetz war durch umgestürzte Bäume und andere Hindernisse kaum nutzbar. Die Referenten erhielten Beifall für die strategische Entscheidung der Stadt Essen, alle Maßnahmen und Kräfte auf die wesentlichen Strukturen der Stadt zu priorisieren und zu bündeln. Auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen wurde erfolgreich gemeistert.

Dr. Jürgen Kutscheidt, Sachverständigenbüro Der gesunde Baum!?, ging der Frage nach, wie mit massiv geschädigten Bäumen umzugehen ist. Er stellte vorläufige Ergebnisse zu Schnittmustern zum Erhalt unterschiedlich geschädigter Bäume nach dem Klimaereignis "Ela" vor. Nach den ersten Aufräumarbeiten lag der Fokus im zweiten Arbeitsschritt auf der Verkehrssicherheit. Bäume wurden schnell und effektiv "sicher" geschnitten, wobei Habitus, Ästhetik oder Zukunftsfähigkeit kaum berücksichtigt werden konnten. Bei der "eigentlichen Baumpflege" im dritten Schritt spielen Intensität des Schadens, baumartspezifische Heilungsfähigkeiten, standörtliche Besonderheiten und die Funktion des Gehölzes eine Rolle.

Verkehrssicherheit von Pappeln und Artenschutz

Am zweiten Tag moderierte FLL-Geschäftsführer Jürgen Rohrbach die Diskussionen. Dr. Hans-Joachim Schulz, ö.b.v. Sachverständiger, erläuterte das BGH-Urteil vom 6. März 2014 zur Verkehrssicherheit von Pappeln und anderen Weichholzarten. Das Urteil besagt, dass ein natürlicher Astbruch ohne vorherige Anzeichen zu den naturgebundenen Lebensrisiken gehört. Eine Gemeinde muss bei gesunden Straßenbäumen keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, auch wenn bei diesen ein erhöhtes Risiko für Astbruch besteht.

Christian Hönig, Fachreferent Baumschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., betonte, dass Artenschutz und Baumpflege Hand in Hand gehen. Merkmale für Vitalität und Stabilität eines Baumes weisen oft auch auf potenzielle Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Pilze hin. Gutachter und Baumpfleger müssen den gesetzlichen Schutz beachten, um Betriebsablaufstörungen oder Geldstrafen zu vermeiden. Es sei wichtig, die gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes in den Arbeitsalltag zu integrieren und bei Bedarf Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Hönig gab einen Überblick über die zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Umgang mit Fremdbewuchs und Jungbaumpflege

Angelika Tiedtke-Crede, ö.b.v. Sachverständige, berichtete über den Umgang mit Fremdbewuchs an Bäumen. Bei geringem Bewuchs reiche oft das Entfernen von Efeublättern bei der Regelkontrolle. Bei stärkerem Bewuchs müsse der Eigentümer diesen beseitigen und dabei die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beachten. Bei Verdacht auf beeinträchtigte Stand- oder Bruchsicherheit müssen Triebe und Blätter stärker entfernt werden. Das Vermeidungsgebot gelte grundsätzlich. Kontrollen an unkontrollierbaren Bäumen mit artfremdem Bewuchs sollten aus haftungsrechtlichen Gründen nicht leichtfertig durchgeführt werden.

Prof. Dr. Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege hob in seinem Referat "Jungbaumpflege – Beitrag zur langfristigen Verkehrssicherheit" die Bedeutung des Erziehungs- und Aufbauschnitts hervor. Oft würden Bäume über Jahre sich selbst überlassen, was zu Problemen und Kosten führe, wenn sie ins Lichtraumprofil wachsen oder Fehlentwicklungen zeigen. Er forderte eine gute Jungbaumpflege als Voraussetzung für Verkehrssicherheit und zur Reduzierung langfristiger Kosten.

Eschentriebsterben und Alleen

Dr. Mathias Niesar vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW informierte über das Eschentriebsterben im Klimawandel. Er riet von Neuanlagen von Eschenkulturen ab und empfahl "selektive Sanitärhiebe" anstelle von "klassischen" zur Verbesserung des genetischen Potenzials. Naturverjüngung mit einer großen Zahl generativ verjüngter Individuen sei die Grundvoraussetzung, damit Eschen den Selektionsprozess meistern können. In Jungbeständen sollten Mischbaumarten gezielt gefördert werden. Eine Behandlung mit Fungiziden wird nicht empfohlen.

Marko Wäldchen, ö.b.v. Sachverständiger, forderte den Schutz und Erhalt von Alleen und anderen Baumbeständen. Er rief dazu auf, Wissens- und Begriffsmissbräuchen entgegenzuwirken und sich für den Erhalt von Alleen einzusetzen. Er verwies auf Beispiele von Alleenvernichtung und überzogenen Eingriffen sowie alleenfeindliche Regelungen. Wäldchen zeigte auf, dass die Begriffe Verkehrssicherungspflicht und "Gefahr im Verzuge" oft falsch genutzt oder missbraucht werden, und Fehlinformationen über Krankheiten eingesetzt werden, um Alleen oder Baumbestände zu entfernen. Die Teilnehmer sprachen sich in der Diskussion für den Erhalt und die Neuanlage von Alleen aus. Die FLL bietet an, Interessierte über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Dr. Hans-Joachim Schulz stellte die Fallhintergründe zum Handlungsbedarf bei städtischen Bäumen am Beispiel einer Kastanie in Trier dar. Ende 2012 stürzte eine Kastanie in einem Stadtpark um, wobei eine Person starb und eine weitere schwer verletzt wurde. Ein Urteil des LG Trier zur Baumkontrolle wurde erwartet, lag aber bis zur Veranstaltung noch nicht vor.

Verkehrssicherheit auf Spielplätzen

Der dritte Tag widmete sich der Verkehrssicherheit auf Spielplätzen. FLL-Geschäftsführer Jürgen Rohrbach begrüßte fast 160 Teilnehmer. Peter Schraml, Sachverständiger für Spielplatzgeräte, stellte Neuigkeiten zur DIN SPEC 79161 (Stand August 2014) vor, die die Grundlage für die Ausbildung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161" bildet. Die DIN SPEC 79161 wird derzeit inhaltlich und redaktionell überarbeitet.

Dr. Peter Eckstein, ö.b.v. Sachverständiger, gab Hinweise zum Bestandsschutz von Spielgeräten. Auf Spielplätzen finden sich oft mehrere "Generationen" von Spielgeräten, die auf unterschiedlichen Normen basieren, aber grundsätzlich als sicher gelten. Dies führe zu Unklarheiten und Fehlinterpretationen bei Inspektionen. Dr. Eckstein hielt es für erforderlich, Inhalt und Umfang des Bestandsschutzes neu zu definieren. Die Diskussion half, Schwierigkeiten auszuräumen und gab Hinweise zum Umgang mit der Problematik.

Peter Schraml ging in einem weiteren Vortrag auf spezielle Anforderungen an Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen ein. Prüfer von Spielplatzgeräten in Kindertageseinrichtungen müssen das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen" – GUV – VS 2, kennen und anwenden. Beispiele hierfür sind Wassertiefen und stoßdämpfende Böden.

Martyn Sorge, Vorstand des Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, sprach über "Abenteuerspielplätze und Verkehrssicherheit". Pädagogisch betreute Spielplätze vermitteln vielfältige Erfahrungen, die mit Herausforderungen und Gefahren verbunden sind. Da die Aktivitäten pädagogisch begleitet werden, bleiben die Gefährdungen auf ein sinnvolles Maß beschränkt. Praktische Erfahrungen zeigen, dass Aktivspielplätze ein hohes Maß an Sicherheit bieten.

Michael Salz, Sachverständigenbüro für Spielplatzsicherheit, informierte über "Wartung und Kontrollzyklen, Dokumentation, Qualifikation des Prüfpersonals". Bei vernünftiger Umsetzung der Regeln, die hauptsächlich in DIN EN 1176:2008-08 Teil 7 enthalten sind, sei ein sicherer Betrieb von Spielplätzen im Rahmen des allgemeinen Sport- und Spielrisikos eine lösbare Aufgabe.

Corinne Iffert, Ingenieurin im Landschaftsarchitekturbüro Schelhorn, präsentierte ihre These "Kein Spiel ohne Risiko – nur durch fallen lernt man fallen". Sie untermauerte dies mit Untersuchungen über Bewegungsarmut und ungewöhnliche Verletzungen bei Kindern. Klassische Sicherheitsvorschriften wie die DIN EN 1176 würden oft als Gegenpol zur Stärkung junger Menschen empfunden und dienten zur Beruhigung unerfahrener Eltern. Iffert betonte, dass Kinder sich gesund entwickeln, wenn alle Sinne und der Bewegungsapparat in Aktion treten. Echtes Spielen brauche den ganzen Menschen, und Fähigkeiten wie Kraft, Geschick und Ausdauer könnten nur erworben werden.

Michael Salz gab zudem Auskünfte über den Umgang mit "Naturnahen Spielplätzen, Kletterbäumen, Weidenspielanlagen, Stein-/ Findlingsobjekten, Wasser". Naturnahe Spielplätze stellen im Regelfall keine Abenteuerspielplätze dar. Die Anforderungen an Abenteuerspielplätze sind in DIN EN 1176:2008-01 definiert. Für naturnahe Spielplätze trifft die dort festgelegte Anforderung zur personellen Betreuung bis auf Ausnahmefälle nicht zu. Diese Spielplätze sind wie gewöhnliche Spielplätze zu bewerten und zu prüfen. Die Herausforderung liegt darin, dass sich die verwendeten Naturmaterialien und Bauweisen kaum in ein starres Regelwerk fassen lassen, wodurch immer eine individuelle Risikobewertung der Anlage erfolgen muss. Er gab wichtige Hinweise zu typischen Elementen naturnaher Spielplätze.

In der Abschlussdiskussion bedankte sich Jürgen Rohrbach für die Informationen. Es sei wichtig, in der Praxis zu betonen, dass sachgemäße Baumpflege und -kontrolle sowie beachtete Verkehrssicherheit auf Spielplätzen allen Beteiligten zugutekommen. Sensibilität und Sachkunde seien dabei wichtig, Angst sollte nicht geschürt werden. Die positiven Rückmeldungen der Teilnehmer, insbesondere zum Austausch untereinander, lassen die FLL auf die nächsten Verkehrssicherheitstage vom 10. bis 12. November 2015 in Berlin freuen.

04.12.2014

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.

Friedensplatz 4
53111Bonn
Deutschland

Tel.:+49 228 965010-0
Fax:+49 228 965010-20

E-Mail:
Web: 

Zurück