Aus- und Weiterbildung, Verbände und Organisationen

FLL-Zertifizierung für Baumkontrolleure: Anpassungen und Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse

Die FLL reagiert auf Kritik an Ausschreibungen für Baumkontrollarbeiten und prüft die Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für Fachkräfte mit anderen Qualifikationen zu beseitigen und die Zertifizierungsprozesse zu optimieren.

FLL-Zertifizierung: Anerkannte und zu prüfende Qualifikationen

Nach aktuellem Stand sind bereits Rahmenanerkennungen für den Arborist Bachelor der HAWK Göttingen, für geprüfte Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung sowie für ö.b.v. Sachverständige „Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung“ erfolgt. Deren Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erfüllen die Anforderungen gemäß Teil 2 der FLL-Zertifizierungsordnung.

Eine pauschale Anerkennung der Abschlüsse European Tree Worker und European Tree Technician ist innerhalb Deutschlands hingegen nicht ohne Weiteres möglich. Dies liegt an den geringeren europaweit geltenden Rahmenstandards der EAC-Ausbildungsordnung.

Auf dem Erfahrungsaustausch zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur Anfang Februar 2015 soll daher intensiv mit Vertretern der Kooperationsinstitute und Verbände diskutiert werden, wie eine Anerkennung dieser Abschlüsse ermöglicht werden kann.

Organisatorische Details und Neuerungen bei der FLL-Zertifizierung

Die FLL-Geschäftsstelle wird sich mit den Ausbildungsstätten der bereits anerkannten Abschlüsse in Deutschland in Verbindung setzen. Ziel ist es, organisatorische Details bezüglich der Anforderung und Verteilung von Unterlagen abzustimmen. Diese Prozesse sollen, ähnlich wie beim FLL-zertifizierten Baumkontrolleur, gebündelt über die Ausbildungsstätten erfolgen.

Eine weitere Neuerung betrifft die ID-Cards für FLL-zertifizierte Baumkontrolleure. Ab dem kommenden Jahr sollen diese von den bisherigen Ausführungen auf witterungsfeste Plastikkarten umgestellt werden. Diese neuen Karten sollen auch im Zuge der kommenden Zertifikatsanforderungen ausgegeben werden. Die Zertifikatsausgabe für Inhaber bereits anerkannter Abschlüsse wird voraussichtlich ab Februar des nächsten Jahres erfolgen.

Sobald die organisatorischen Details mit den Ausbildungsstätten geklärt sind, wird die FLL die Fachöffentlichkeit über die einschlägige Presse informieren und weitere Umsetzungsdetails bekanntgeben.

06.12.2014

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.

Friedensplatz 4
53111Bonn
Deutschland

Tel.:+49 228 965010-0
Fax:+49 228 965010-20

E-Mail:
Web: 

Zurück