Die Grüne Stadt, Messen und Veranstaltungen

Gartenschauen als Instrument der Stadtentwicklung

Gartenschauen haben sich zu einem wichtigen Instrument der Stadtentwicklung gewandelt. Sie mobilisieren Ressourcen und dienen der Entwicklung von Brachflächen. Erfahren Sie mehr über Chancen, Risiken und neue Konzeptansätze.

Wandel und Bedeutung von Gartenschauen

Bundes- und Landesgartenschauen haben sich für Kommunen zu einem bedeutenden Instrument der Stadtentwicklung entwickelt. Ursprünglich nach dem Zweiten Weltkrieg zur Präsentation des Wiederaufbaus städtischer Grünanlagen genutzt und als touristische Großveranstaltungen etabliert, hat sich ihre Rolle im Laufe der Zeit gewandelt.

Besonders seit den konjunkturellen Veränderungen der 1970er-Jahre und der deutschen Wiedervereinigung agieren Gartenschauen als Motor für die Stadtentwicklung. Sie mobilisieren politische, planerische und finanzielle Ressourcen und werden zunehmend auf langfristige, baulich verankerte ökonomische, soziale und ökologische Ziele ausgerichtet. Gartenschauen dienen dabei als Mittel zur Entwicklung von Brachflächen innerhalb städtischer Gebiete.

Aktuell befassen sich Gartenschauen verstärkt mit übergreifenden Aufgabenstellungen. Dazu gehören die Wiederherstellung großflächiger Landschaften sowie die Entwicklung und Profilierung von Regionen und Metropolregionen. Im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs werden die Chancen und Risiken bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Gartenschauen erörtert. Zudem wird ein Überblick über aktuelle und zukünftige Aufgaben sowie Einsatzmöglichkeiten von Gartenschauen, einschließlich neuer Konzeptansätze, gegeben. Eine Exkursion zum Thema Freiraumplanung in die Region ist für den dritten Veranstaltungstag vorgesehen.

Zielgruppe

Der Teilnehmerkreis umfasst Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung, Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Finanzen, Liegenschaften, Grün- und Freiraumplanung, Bau- und Gartendenkmalpflege, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft. Ebenso angesprochen sind Vertreter aus Betreibergesellschaften, Ratsmitglieder sowie Vertreter aus Planungsbüros und Büros für Landschaftsarchitektur.

22.06.2010

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