Hintergrund und Notwendigkeit der Qualitätssicherung
Im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) nimmt die Baumpflege einen immer größeren Stellenwert ein. Der Umgang mit der Motorsäge ist dabei eine zentrale Fähigkeit. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) verzeichnet jedoch eine hohe Anzahl an Unfällen im Zusammenhang mit Motorsägeneinsätzen bei Baumarbeiten.
Etwa ein Drittel der tödlichen Unfälle ereignet sich in diesem Bereich. Von den jährlich rund 570 Motorsägenunfällen sind die meisten auf mangelnde Fachkenntnis im Umgang mit dem Gerät oder bei der Beurteilung des Baumes zurückzuführen. Ein Motorsägenunfall verursacht im Durchschnitt Kosten von 1.200 Euro, wobei schwere Unfälle Rentenzahlungen oder berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen nach sich ziehen können.
Oftmals entsprechen angebotene Lehrgänge nicht den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften. Dies wird insbesondere bei Baustellen- oder Betriebsbesichtigungen durch Aufsichtspersonen der GBG festgestellt, wenn die Fachkunde der Motorsägenführer als unzureichend bemängelt wird. Angesichts eines zunehmend unübersichtlichen Marktes für Motorsägenausbildungen sah die GBG Handlungsbedarf.
Der Unfallverhütungsbeirat und die Akkreditierungskommission SKT der GBG haben daher eine Initiative zur Qualitätssicherung bei überbetrieblichen Fortbildungslehrgängen für AS-Baum I und AS-Baum II gestartet. Eine entsprechende Richtlinie wurde erarbeitet, um die Qualität von Fortbildungsbetrieben und Ausbildern festzuschreiben und die Rahmenlehrpläne der Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen.
Die "Richtlinie für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/innen-Eignung für AS-BAUM I und AS-Baum II" wurde am 2. Dezember 2008 vom Vorstand der Gartenbau-BG beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2009 als Anlage 3 der UVV VSG 4.2 gültig. Die Richtlinie ist online verfügbar.
Freiwilliges Begutachtungsverfahren
Die neue Regelung richtet sich an Schulungsstätten, die jährlich mehr als 30 Teilnehmer in den Lehrgängen AS-Baum I oder AS-Baum II ausbilden. Das Begutachtungsverfahren ist grundsätzlich freiwillig.
Zweigeteiltes Begutachtungsverfahren
Das Verfahren zur Begutachtung ist in zwei Bereiche unterteilt:
- Fortbildungsbetrieb: Der Fortbildungsbetrieb muss der Berufsgenossenschaft nachweisen, dass er die geltenden Vorschriften und Standards für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen erfüllt. Dies beinhaltet eine Besichtigung durch Mitarbeiter des Dezernats Prävention der GBG. Zudem sind organisatorische Unterlagen wie ein detaillierter Lehr- und Stundenplan, ein Lehrgangsprotokoll und Prüfungsrichtlinien zu entwickeln und vorzulegen. Der Fortbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass nur geeignete Ausbilder eingesetzt werden, deren Qualifikationen in der Richtlinie aufgeführt sind.
- Ausbilder: Qualifizierte Ausbilder werden von der Gartenbau-BG zu einem Informationstag eingeladen, bei dem Unfallverhütungsvorschriften und andere Regelungen für die Durchführung der Lehrgänge AS-Baum I und AS-Baum II vorgestellt werden. Es folgt eine mehrwöchige Selbstlernphase. Die Maßnahme schließt mit einer Prüfung ab, in der die Eignung als Ausbilder vor dem Hintergrund der Unfallverhütungsvorschriften überprüft wird.
Liste der begutachteten Fortbildungsbetriebe
Begutachtete Fortbildungsstätten werden in eine Liste qualitätsgesicherter Betriebe aufgenommen. Diese Betriebe können Kursteilnehmern, die bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versichert sind, einen Gutschein über 30 Euro aushändigen, der bei der GBG eingelöst werden kann.
Fazit
Mit der neuen Richtlinie hat die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ein transparentes System zur Beurteilung von Fortbildungsstätten etabliert und Standards für eine hohe Ausbildungsqualität gesetzt. Dies dient der Prävention und der Vermeidung von Motorsägenunfällen. Versicherte Unternehmen und Kursteilnehmer erhalten durch die Richtlinie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Schulungsbetriebe für die Lehrgänge AS-Baum I und AS-Baum II. Den Schulungsstätten bietet das Verfahren die Möglichkeit, sich im Wettbewerb durch eine qualitätsgesicherte Ausbildung hervorzuheben.