Umfassende Neuerungen und Inhalte der Branchenregel
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Regel für die Branche Grün- und Landschaftspflege veröffentlicht. Diese Regel informiert über Gefährdungen und bietet Hilfestellungen für den Arbeitsschutz in der Praxis. Sie ersetzt die bisherige DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“.
Arbeiten in der Grün- und Landschaftspflege werden in verschiedenen Bereichen durchgeführt, darunter von Hausmeistern, kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien, der Wasserwirtschaft sowie Schloss- und Gartenverwaltungen. Diese Tätigkeiten bergen vielfältige, oft unterschätzte Gefahren.
Schwere Unfälle ereignen sich beispielsweise bei Schnittarbeiten an Bäumen. Besonders bei Arbeiten in geringen Höhen wird die Absturzgefahr von Leitern häufig unterschätzt. Auch der Einsatz ungeeigneter Arbeitskörbe oder nicht dafür ausgelegter Trägerfahrzeuge führt zu Risiken.
Vielfach kommen zudem ungeeignete Arbeitskörbe oder nicht dafür ausgelegte Trägerfahrzeuge zum Einsatz.
Dies erklärt Christian Grunwaldt von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern. Herabfallende Ast- oder Stammteile verursachen ebenfalls schwere Unfälle. Grunwaldt, Diplom-Forstwissenschaftler und stellvertretender Leiter des Sachgebiets Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung, betont die Notwendigkeit spezieller Techniken.
Standort und Umgebung eines Baums erfordern häufig spezielle Schnitt- und Abseiltechniken, für die die Beschäftigten eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung benötigen.
Die neue Branchenregel umfasst 140 Seiten und enthält zahlreiche Abbildungen. Sie beleuchtet wesentliche Gefährdungen und fasst rechtliche Bestimmungen, Normen sowie Präventionsmaßnahmen zusammen. Themen sind unter anderem die Arbeit im Freien mit Witterungseinflüssen, UV-Strahlung und Gelände sowie biologische Gefährdungen durch Zecken, Hantavirus, Hundekot oder Pflanzen wie Ambrosia.
Weitere Kapitel behandeln Arbeiten in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern und mit Gefahrstoffen. Neu aufgenommen wurden die Themen begrünte Dächer und Dachgärten, Handwerkzeuge und Maschinen mit Akkubetrieb, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Rettungstreffpunkte, die in großen Parks relevant sind.
Die Regel gibt Hinweise zum Einsatz gefährlicher Maschinen und Geräte mit schneidenden und schnelldrehenden Werkzeugen wie Freischneidern, Heckenscheren und Motorsägen. Ein Schwerpunkt liegt auf der sicheren Handhabung von Motorsägen, der erforderlichen Schutzkleidung und der Ausbildung.
Aufgrund des Unfallgeschehens setzt die Branchenregel einen Schwerpunkt auf die sichere Handhabung von Motorsägen, die erforderliche Schutzkleidung und unverzichtbare Ausbildung.
Grunwaldt hebt hervor, dass Vorgesetzte und Beschäftigte ihre Grenzen erkennen und bei Bedarf spezialisierte Dienstleister hinzuziehen sollten. Dies gelte insbesondere bei der Fällung einzeln stehender Bäume.
Ein plötzlich aufreißender Stamm durch Fehleinschätzung des Baumes oder eine falsche Fälltechnik kann lebensgefährliche Folgen haben.
Zu den unterschätzten Risiken zählt auch Lärm. Grunwaldt weist darauf hin, dass bei Laubbläsern die schädigende Tagesdosis an Lärm ohne Gehörschutz bereits nach einer Viertelstunde erreicht sein kann. Bei Motorsägen oder Freischneidern sei dies sogar in weniger als fünf Minuten der Fall.
Praxishilfen und Verfügbarkeit der DGUV-Regel
Der Anhang der Branchenregel bietet Praxishilfen wie Musterbetriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfprotokolle und Regelpläne. Die DGUV-Regel richtet sich primär an Unternehmer, dient aber auch als Nachschlagewerk für Beschäftigte.
Die DGUV-Regel 114-610 für die Branche Grün- und Landschaftspflege ist kostenfrei in der DGUV-Publikationsdatenbank zum Download verfügbar. Eine gedruckte Version kann kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.
Umsetzung von Arbeitsschutzvorgaben in der Praxis
Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung schaffen kein neues Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für spezifische Branchen verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug. Symbole erleichtern das Auffinden von Informationen, während Beispiele und Bilder Handlungsanweisungen veranschaulichen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente unterstützen die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
