Begrünte Dächer und selbstfahrende Arbeitsmaschinen neu aufgenommen
Auf 140 Seiten mit zahlreichen Abbildungen zeigt sie wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmaßnahmen zusammen. Sie thematisiert die Arbeit im Freien mit allen Einflüssen von Witterung, UV-Strahlung und Gelände ebenso wie die biologischen Gefährdungen, zum Beispiel durch Zecken, Hantavirus, Hundekot oder Pflanzen wie Ambrosia. Weitere Kapitel befassen sich mit Arbeiten in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Neu in die Branchenregel aufgenommen wurden die Themen begrünte Dächer und Dachgärten, Handwerkzeuge und Maschinen mit Akkubetrieb und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Rettungstreffpunkte, die zum Beispiel in großen Parks nötig sind. Außerdem enthält sie Hinweise zum Einsatz von gefährlichen Maschinen sowie Geräten mit schneidenden und schnelldrehenden Werkzeugen wie etwa Freischneider, Heckenscheren und Motorsägen. „Aufgrund des Unfallgeschehens setzt die Branchenregel einen Schwerpunkt auf die sichere Handhabung von Motorsägen, die erforderliche Schutzkleidung und unverzichtbare Ausbildung“, erläutert Grunwaldt. Wichtig sei zudem, dass Vorgesetzte wie auch die Beschäftigten selbst ihre eigenen Grenzen erkennen und wenn nötig, spezialisierte Dienstleister hinzuziehen. Das gelte gerade bei einzeln stehenden Bäumen, die gefällt werden müssen. „Ein plötzlich aufreißender Stamm durch Fehleinschätzung des Baumes oder eine falsche Fälltechnik kann lebensgefährliche Folgen haben.“ Zu den unterschätzten Risiken in der Grün- und Landschaftspflege zählt ihm zufolge auch der Lärm. „Es gibt Laubbläser, bei deren Verwendung ohne Gehörschutz bereits nach einer Viertelstunde die schädigende Tagesdosis an Lärm erreicht ist. Bei Motorsägen oder Freischneidern ist das sogar bei weniger als fünf Minuten der Fall.“Checklisten, Prüfprotokolle und Musterbetriebsanweisungen
Im Anhang der Branchenregel finden sich zudem Praxishilfen wie Musterbetriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfprotokolle und Regelpläne. Die Branchenregel richtet sich zwar vorrangig an Unternehmerinnen und Unternehmer, eignet sich aber auch als Nachschlagewerk für die Beschäftigten. Die DGUV-Regel 114-610 für die Branche Grün- und Landschaftspflege gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: siehe Link, Webcode: p114610.Sie kann als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.