Hintergrund der geplanten EU-Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Europäische Kommission hat im Juni 2022 einen Entwurf für eine Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation/SUR) vorgelegt. Ziel ist es, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft neu zu regeln und den Einsatz von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Dies ist Teil der „Farm-to-Fork“-Strategie, die ein faires, gesundes und umweltfreundliches europäisches Ernährungssystem anstrebt.
Ein zentraler Bestandteil des Verordnungsentwurfs ist ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensiblen Gebieten. Dazu zählen Wasserschutzgebiete, Natur-, Vogel-, Flora-Fauna-Habitat- und Landschaftsschutzgebiete sowie Nationalparks. Dieses Verbot soll Umweltschäden in empfindlichen Ökosystemen minimieren und die biologische Vielfalt erhalten.
Bislang fehlten konkrete Zahlen dazu, welche Agrarflächen in Deutschland von einem solchen Verbot betroffen wären. Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) haben diese Flächenanteile für Deutschland und die einzelnen Bundesländer berechnet, um eine sachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Berechnete Flächenanteile bei vollständigem Verbot
Werden alle im Verordnungsentwurf als ökologisch sensible Gebiete definierten Flächen berücksichtigt, würde das Pestizidverbot in Deutschland 38.018 km² Ackerfläche und 696 km² Obst- und Weinbauflächen betreffen. Dies entspricht 31 % der gesamten Ackerfläche und 36 % der gesamten Obst- und Weinbauflächen Deutschlands.
Der größte Teil dieser Agrarflächen liegt in Landschaftsschutzgebieten (LSG): 19 % der deutschen Ackerflächen und 25 % der Obst- und Weinbauflächen. In einigen Bundesländern mit großen Agrarflächen sind die Anteile in Landschaftsschutzgebieten überdurchschnittlich hoch. Bei den Ackerflächen betrifft dies 39 % in Nordrhein-Westfalen, 28 % in Brandenburg und 26 % in Sachsen. In Rheinland-Pfalz liegen 29 % der Obst- und Weinbauflächen in LSG.
Auch in Trinkwasserschutzgebieten sind Agrarflächen betroffen. Im Bundesdurchschnitt sind dies 10 % der Ackerflächen. Besonders hohe Anteile finden sich in Baden-Württemberg (32 %), Hessen (28 %) und Mecklenburg-Vorpommern (17 %).
Szenario ohne Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten
In der Debatte wurde diskutiert, ob Landschaftsschutzgebiete von den strengen Regelungen ausgenommen werden sollten. Lisa Eichler und Dr. Carsten Brühl haben auch dieses Szenario berechnet. Werden Agrarflächen, die ausschließlich in Landschaftsschutzgebieten liegen, von der Berechnung ausgenommen, reduziert sich die betroffene Fläche in ökologisch sensiblen Gebieten auf rund 21.146 km² deutschlandweit. Davon entfallen 20.845 km² auf Ackerflächen und 301 km² auf Obst- und Weinbauflächen.
In diesem Szenario wären noch 17 % der Gesamtackerfläche und 16 % der Obst- und Weinbauflächen in Deutschland von einer Pestizidbeschränkung betroffen. Überdurchschnittlich hohe Anteile von Agrarflächen in Gebieten mit Pestizidverbot gäbe es dann noch in Hessen (45 % der Ackerflächen), Baden-Württemberg (37 % der Ackerflächen, 28 % der Obst- und Weinbauflächen) und Mecklenburg-Vorpommern (34 % der Ackerflächen).
Wir wollen mit unseren Berechnungen eine konstruktive Debatte zur geplanten EU-Verordnung anregen. Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche Betroffenheiten tatsächlich bestehen – das ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden und neben Landschaftsschutzgebieten spielen auch Wasserschutzgebiete eine große Rolle.
Für die Ermittlung der Flächen wurden Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken analysiert und miteinander verschnitten. Eine Herausforderung war die Überlagerung von Schutzgebietskategorien. Für jede Agrarfläche wurde daher bestimmt, in welchen und wie vielen Schutzgebieten sie liegt.
