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Arbeitsunfallquote leicht gesunken, mehr Berufskrankheiten anerkannt

Die Arbeitsunfallquote in Deutschland ist im vergangenen Jahr leicht gesunken, während die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten deutlich anstieg. Besonders erfreulich ist die geringste Zahl tödlicher Arbeitsunfälle aller Zeiten.

Entwicklung der Arbeitsunfälle und Wegeunfälle

Im vergangenen Jahr ist die Arbeitsunfallquote in Deutschland leicht zurückgegangen. Obwohl die absolute Zahl der Arbeitsunfälle um 1,3 Prozent auf 877.071 Fälle anstieg, sank die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter um 0,4 Prozent auf 21,89. Dies ist auf eine Zunahme der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden zurückzuführen.

Diese Daten stammen aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht wurden. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich um 46 auf 424. Die meldepflichtigen Wegeunfälle stiegen hingegen um 3,8 Prozent auf 186.070, wobei 311 tödlich endeten, 37 weniger als im Vorjahr.

Eine besonders gute Nachricht ist, dass im vergangenen Jahr so wenig Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin starben wie nie zuvor. Wir wollen dabei nicht vergessen, jeder tödliche Unfall ist einer zu viel. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist in seiner neuen Kampagne darauf hin, dass im Schnitt 113 Menschen von einem Unfalltod betroffen sind. Unsere Zahlen bestätigen uns deshalb darin, die Vision Zero weiter zu verfolgen. Unser Ziel ist: keine tödlichen und schweren Unfälle mehr.

Dies erklärte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Zunahme bei Berufskrankheiten

Im Jahr 2016 wurden 75.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit registriert, was einem Rückgang von 1,9 Prozent entspricht. Die Unfallversicherungsträger schlossen jedoch 80.029 Feststellungsverfahren ab, 5,2 Prozent mehr als im Vorjahr. In 40.056 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, ein Plus von 7,8 Prozent. Eine neue Rente wurde in 5.365 Fällen bewilligt (+6,3 Prozent). Insgesamt wurde in 20.539 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt, was einer Steigerung von 22,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Ein wesentlicher Faktor für diese Zunahme ist der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung, der seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit gilt.

Die Fälle von weißem Hautkrebs, die wir heute sehen, haben in der Regel eine lange Vorgeschichte. Heute wissen wir, dass es so weit nicht kommen muss. Der richtige Sonnenschutz hilft. Vielen Menschen, die draußen arbeiten, ist aber immer noch nicht bewusst, dass Sonnenstrahlen auch Krebs verursachen können. Man sieht im Sommer noch zu häufig Arbeiter ohne Kopfschutz und mit freiem Oberkörper. Unsere Aufgabe ist es deshalb, aufzuklären und Unternehmer wie Beschäftigte für verschiedene Methoden des Sonnenschutzes zu sensibilisieren.

Dr. Breuer betonte die Notwendigkeit der Aufklärung. Im Jahr 2016 starben 2.451 Menschen infolge einer Berufskrankheit, hauptsächlich durch Erkrankungen, die durch anorganische Stäube, insbesondere Asbest, verursacht wurden.

Stabile Beiträge und sinkende Schülerunfälle

Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften stieg 2016 um 3,1 Prozent auf 11,247 Milliarden Euro, das der Unfallkassen der öffentlichen Hand um 3,8 Prozent auf 1,482 Milliarden Euro. Trotzdem sank der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften um 1,3 Prozent. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zahlten 2016 durchschnittlich 1,18 Prozent der beitragspflichtigen Entgelte für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Dies wird auf die hohe Beschäftigung und die damit verbundenen gestiegenen beitragspflichtigen Entgelte zurückgeführt.

Die Zahl der Schulunfälle sank um 0,3 Prozent auf 1.241.139. Die Unfälle auf dem Schulweg stiegen jedoch um 0,9 Prozent auf 111.216. Insgesamt kamen 41 Schülerinnen und Schüler in einer Bildungseinrichtung oder auf dem Weg dorthin ums Leben, 20 weniger als im Vorjahr.

Hintergrund: Anerkennung und Bestätigung

Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit können abgelehnt, anerkannt oder bestätigt werden. Eine Bestätigung bedeutet, dass die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt wurde, jedoch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine juristische Anerkennung als Berufskrankheit nicht erfüllt sind. Dies kann beispielsweise bei Hauterkrankungen die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit umfassen. Auch bei bestätigten Berufskrankheiten können Leistungen zur Prävention oder medizinischen Rehabilitation durch die Unfallversicherung erbracht werden.

28.06.2017

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