Hintergrund der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung
Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für den Herbizidwirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 verlängert. Diese Entscheidung wurde von der Brüsseler Behörde eigenständig getroffen, da in den zuständigen Ausschüssen der Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung erzielt werden konnte.
Die einjährige Verlängerung stützt sich auf die derzeit gültige Risikobewertung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die federführend für die Neubewertung des Wirkstoffs zuständig ist, wird ihre abschließende Einschätzung voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen.
Durch diese Maßnahme bleibt die Wirkstoffgenehmigung bestehen. Auch die Produktzulassungen in Deutschland sind davon unberührt. Der Einsatz von Glyphosat-haltigen Produkten, wie beispielsweise Roundup PowerFlex und Roundup REKORD, ist somit im Jahr 2023 weiterhin möglich. Dabei sind die bereits im Jahr 2022 gültigen Regelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu beachten.
