Fahrzeuge, Verbände und Organisationen

Verlängerung der Übergangsfrist für GüKG-Erlaubnispflicht

Das Bundesverkehrsministerium verlängert die Frist zur Erlangung der GüKG-Erlaubnispflicht um ein Jahr. Ziel ist eine Ausnahmeregelung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h.

Hintergrund der Fristverlängerung

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat auf den Unmut von Lohnunternehmen und Landwirten bezüglich der neuen Rechtsauslegung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) reagiert. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Frist zur Erlangung der Erlaubnispflicht nach GüKG, sofern erforderlich, um ein Jahr verlängert.

Innerhalb dieser verlängerten Frist soll eine Regelung erarbeitet werden. Diese Regelung zielt darauf ab, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Vorschriften des GüKG auszunehmen.

Reaktionen der Verbände

Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) bewerten die Entscheidung des Bundesministers als Erfolg. Sie wurden dabei vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unterstützt. Die Verbände sehen darin eine Bestätigung ihrer Bemühungen um eine sachgerechte Lösung und die Wahrung langjähriger Praktiken.

Die Verbände betonen die Notwendigkeit einer unbürokratischen und einfachen Umsetzung der Ankündigung. Nach der ursprünglich geänderten Rechtsauslegung des BMVI wären alle Lohnunternehmen und Landwirte mit lohnunternehmerähnlichen Konstellationen erlaubnispflichtig nach dem GüKG geworden. Dies hätte eine Fachkundeprüfung sowie einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet.

24.07.2017

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