Baustoffe & Materialien

PEFC stuft Holz aus Russland und Belarus als Konfliktholz ein

PEFC stuft Holz aus Russland und Belarus als Konfliktholz ein. Für zertifizierte Produkte im GaLaBau müssen Betriebe ihre Lieferketten nun anpassen.

Auswirkungen auf zertifizierte Lieferketten

Holz aus Russland und Belarus gilt ab sofort als „Konfliktholz“ und darf nicht mehr in PEFC-zertifizierten Produkten verwendet werden. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Materialbeschaffung im Garten- und Landschaftsbau, insbesondere bei Holzprodukten mit Nachhaltigkeitszertifizierung.

Die Einstufung betrifft die gesamte Lieferkette und schließt sowohl Rohstoffe als auch verarbeitete Holzprodukte ein.

Klare Positionierung von PEFC International

Der Beschluss wurde vom Vorstand von PEFC International im März 2022 gefasst. Hintergrund ist die militärische Eskalation in der Ukraine sowie deren Auswirkungen auf Umwelt, Wälder und betroffene Regionen.

„Die militärische Invasion steht in direktem Widerspruch zu unseren Grundwerten. Diese Aggression verursacht unsägliches und inakzeptables Leid sowie den Tod unschuldiger Menschen […] und hat auch unmittelbare und langfristige zerstörerische Auswirkungen auf die Umwelt.“

Die Maßnahme dient dazu, die Integrität der Zertifizierungssysteme zu sichern und klare Standards für nachhaltige Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Definition und Einordnung von Konfliktholz

Im Rahmen der PEFC-Standards wird Konfliktholz als „umstrittene Quelle“ eingestuft. Darunter fällt Holz, das in Verbindung mit bewaffneten Konflikten steht oder zur Finanzierung solcher Konflikte beiträgt.

Solche Materialien sind grundsätzlich von der Verwendung in zertifizierten Produktgruppen ausgeschlossen, um Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette zu gewährleisten.

Konsequenzen für die Praxis

Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie im Bauwesen bedeutet dies eine Anpassung der Beschaffungsstrategien. Alternative Lieferquellen müssen geprüft und bestehende Lieferketten entsprechend angepasst werden.

Die Entscheidung ist zunächst befristet, wird jedoch fortlaufend überprüft. Weitere Maßnahmen können je nach Entwicklung der Situation folgen.

05.03.2022

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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