Verbände und Organisationen

FLL überarbeitet Richtlinien für Innenraumbegrünungen

Die FLL plant eine Überarbeitung ihrer Richtlinien für Innenraumbegrünungen. Aktualisierungen umfassen ökologische Leistungsfähigkeit, Vertikalbegrünungen und neue Normen. Ein neuer Regelwerksausschuss wird sich am 18. August konstituieren.

Geplante Aktualisierungen und inhaltliche Schwerpunkte

Zu den geplanten Änderungen gehören allgemeine redaktionelle Anpassungen, die beispielsweise neue Normen oder aktualisierte Gesetze berücksichtigen. Ein weiterer Fokus liegt auf der stärkeren Hervorhebung der ökologischen Leistungsfähigkeit von Innenraumbegrünungen, wobei aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Bauwesen einfließen sollen. Die Richtlinien werden zudem eine stärkere Gewichtung von Vertikalbegrünungen erhalten.

Im Bereich der Pflanzgefäße sollen Anforderungen definiert und Hilfen zur Standardisierung gegeben werden, da einige am Markt erhältliche Gefäßformen als ungeeignet gelten. Auch das Thema Mobiles Grün, also Gefäßbegrünungen auf Terrassen und in Gebäuden, wird behandelt. Eine Überarbeitung der Hinweise zum Lichtbedarf von Pflanzen in Innenraumbegrünungen sowie die Integration von LED-Licht in der Pflanzenproduktion sind ebenfalls vorgesehen. Die bestehende Pflanzenliste soll überarbeitet und um ein Dauersortiment ergänzt werden.

Organisation und Beteiligung der Fachwelt

Für die Überarbeitung ist gemäß FLL-Geschäftsordnung die Konstituierung eines neuen Regelwerksausschusses (RWA) erforderlich. Die Leitung übernimmt erneut Dr. Karl-Heinz Kerstjens vom Bildungszentrum Gartenbau Essen. Die konstituierende Sitzung des neuen RWA ist für den 18. August 2015 in der FLL-Geschäftsstelle in Bonn geplant.

Das Delegierungsverfahren wurde eingeleitet, um betroffene Berufs- und Fachverbände zur Entsendung einer Person in den RWA aufzufordern. Die Fachwelt hat zudem die Möglichkeit, Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge einzureichen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 10. August an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bittet die FLL um die Verwendung eines auf ihrer Homepage bereitgestellten Formblattes.

06.07.2015

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